In der Weidehaltungszeit kommt es immer wieder zu vielen Unfällen und Verletzungen an Pferden bzw. auch durch Pferde verursachte Schäden.
Oftmals liegen die Gründe der Schäden an Mängeln am Weidezaun. Für die korrekte Ausführung der Zauanlage sowie deren Wartung ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht
der Pferdehalter bzw. der Pferdehüter verantwortlich.
Bei der Ausführung der Zaunanlage sollte nachfolgendes berücksichtigt werden:
- die Zaunanlage sowie das Weidetor sollten gut sichtbar sein und keine Verletzungsgefahr für die Pferde darstellen
- die Zaunhöhe sollte an die Größe der Pferde angepasst sein
- das Weidetor sollte zum Schutz vor Pferdediebstahl abschliessbar sein
- das Weidetor sollte mit einer Hand bedienbar sein um Verletzungen zu vermeiden
Versicherungsumfang der Weideversicherung
Die Weideversicherung deckt die finanziellen Folgen aus Schäden ab, die bei der Tierhaltung auf der Weide entstehen können. Hierzu zählen z.B.
- ein zerstörter Weidezaun
- eine zerstörte Wassertränke
- Schäden durch Blitzschlag
- Folgekosten aufgrund des Ausbruchs einer Seuche auf dem Weidegrundstück
- Schäden durch Feuer
- Tierdiebstahl
- Transportschäden von und zur Weide
Deckungserweiterung durch die Flurschadenhaftpflichtversicherung
Eine sinnvolle Deckungserweiterung zur Weideversicherung ist die Flurschadenhaftpflichtversicherung. In dieser sind Flurschäden durch die Tiere der versicherten Weide abgedeckt.
Die Flurschadenhaftpflichtversicherung reguliert den entstandenen Schaden, den z.B. die Weidetiere scheuen, aus der Weide ausbrechen und das angrenzende Maisfeld beschädigen.
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