Als Arbeitgeber handeln Sie täglich in rechtlich sehr sensiblen Umfeld. Hierbei kann es schnell zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, wegen z.B.
- betriebsbedingter Kündigung
- Arbeitsunfall
- Ärger mit Behörden
Die anfallenden Kosten für einen Rechtsstreit müssen Sie selbst tragen, auch wenn Sie am Ende gewinnen.
Mit dem Baustein der Arbeitgeberrechtsschutz der Firmenrechtsschutz sind Sie als Unternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender abgesichert bei z.B.
- einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- Ärger wegen der Gewerbesteuer
- Schadenersatzforderungen wegen Verdienstausfall
- Streit mit Verbraucherorganisationen und Berufsverbänden
Versicherter Personenkreis
- Inhaber
- Geschäftsführer
- Mitarbeiter
Versicherungsumfang - Rechtsbereiche
Schadensersatz-Rechtsschutz
für Schadenersatzansprüche bei Verdienstausfall
Arbeits-Rechtsschutz
bei einer Kündigungsschutzklage eines gekündigten Mitarbeiters
Steuer-Rechtsschutz
bei einer Streitigkeit aufgrund der Gewerbesteuer
Sozial-Rechtsschutz
bei einer Auseinandersetzung mit der Berufsgenossenschaft
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
bei der Verletzung der Schweigepflicht
Straf-Rechtsschutz
beim Vorwurf der Verletung des Umweltschadengesetzes
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
bei der Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften
Daten-Rechtsschutz
bei der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes
Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
bei der angeblichen Verletzung des AGG, Allgemeins Gleichbehandlungsgesetz
Schadenbeispiele
Die Firma trennt sich von einem Arbeitnehmer, der den Anforderungen der Firma aus persönlicher und fachlicher Sicht nicht mehr gerecht wird. Der Arbeitnehmer klagt
vor dem Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber. Mit einem Vergleich wird das Verfahren vor dem Arbeitsgericht beendet. Die Anwaltskosten werden von der
Arbeitsrechtsschutzversicherung übernommen.
Auf einer beruflichen Fahrt mit dem Firmenfahrzeug wird der Arbeitnehmer, gleichzeitig auch Fahrer des Fahrzeuges, schwer bei einem Verkehrsunfall verletzt.
Beim Sozialgericht wird eine Klage eingereicht, das die Verletztenrente, die von der Berufsgenossenschaft festgelegt wurde, zu niedrig ist. Die Arbeitgeberrechtsschutzversicherung
übernimmt die Kosten für den Rechtsanwalt sowie für das ärztliche Gutachten, das vom Gericht angefordert wurde.
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