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Versicherungsvergleich.de Betrieb | Beruf Firmenrechtsschutzversicherung - Firmenrechtsschutz Arzt, Manager, Land-Forstwirtschaft-Spezial
Arzt, Manager, Land-Forstwirtschaft-Spezial
Information
2. Rechtsschutzversicherung Manager / Führungskräfte
3. Land-Forstwirtschaft Spezialrechtsschutz
1. Rechtsschutzversicherung Arzt
Die Arzt-Rechtsschutzversicherung ist eine spezielle Art der Rechtsschutzversicherung, die auf die Besonderheiten der beruflichen Tätigkeit des Arztes abgestimmt ist. Wichtige Erweiterungen des Versicherungsschutzes, die für den Beruf notwendig sind, sind in der Arzt-Rechtsschutzversicherung berücksichtigt. Diese ist inbesondere für nachfolgende Arztberufe zusammen gestellt:
- niedergelassener Arzt
- Notarzt
- Zahnarzt
- Chefarzt
- Selbständiger eines Heilberufes
Deckungserweiterungen der Arzt-Rechtsschutzversicherung
Zu Rubrik der wichtigen Deckungserweiterungen der Arzt-Rechtsschutzversicherung zählen Leistungen bei z.B.:
- Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung
- Vorwurf eines Behandlungsfehlers
- Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
Bausteine der Arzt-Rechtsschutzversicherung
- Verkehrsrechtsschutz
- Immobilienrechtsschutz
- Praxis-Vertragsrechtsschutz
- Universal-Strafrechtsschutz
- Antidiskriminierungsrechtsschutz
- erweiterter Strafrechtsschutz
Serviceleistungen einiger Arzt-Rechtsschutzversicherer
- Forderungsmanagement durch angeschlossenes Inkasso-Dienstleistungsunternehmen
- telefonische anwaltliche Erstberatung
- beitragsfreie Leistungsverbesserungen (Leistungs-update-Garantie)
2. Rechtsschutzversicherung Manager / Führungskräfte
Versicherte Kosten
- die gesetzlichen Gebühren für den Anwalt
- die gesetzlichen Gebühren für das Gericht
- die gesetzlichen Gebühren für die Zeugen
- die gesetzlichen Gebühren für den Sachverständigen
- die gesetzlichen Gebühren für außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren
Versicherter Personenkreis
- Unternehmensleiter
- Vorstand
- Geschäftsführer
- Aufsichtsrat
Mögliche strafrechtliche Risiken
- Verstoß gegen das Umweltschadensgesetz vom 14.11.2007
- Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
- Verstoß gegen die Betriebsstättenverantwortung
- Verstoß gegen verkehrswirtschaftliche Vorschriften
Ein erster Anfangsverdacht genügt
Allein der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung kann ein Ermittlungsverfahren in Gang setzen. Die Anzeige eines Konkurrenten oder vermeintlichen Geschädigten genügt, um ein Ermittlungserfahren in Gang zu setzen - schon der leiseste Verdacht genügt.
Strafbarkeit auch ohne Schädigung
Das Freisetzen von Schadstoffen ist ausreichend, um wegen Luftverschmutzung belangt zu werden. Hierbei muss kein konkreter Schaden eingetreten sein.
Persönliche Verantwortung
Das Unternehmen, als juristische Person, kann nicht belangt werden. Im Rahmen des sog. Organisationsverschuldens haften die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens persönlich, auch wenn diese nicht selbst die eigentlichen Schadensverursacher sind.
Die Führungskraft trifft der Vorwurf einer möglichen Verletzung von
- Kontrollpflichten
- Aufsichtspflichten
- Leitungspflichten
3. Land-Forstwirtschaft Spezialrechtsschutz
Als Grundlage zur Beitragsberechnung für die Rechtsschutzversicherung wird die gesamte land-und forstwirtschaftliche genutzte Fläche in Hektar herangezogen.
Hierzu zählen:
- die eigenen selbstbewirtschafteten Flächen
- die fremden zum Betrieb gepachteten Flächen
- die eigenen verpachteten Flächen
Definition der Flächen
- Äcker
- Wiesen
- Grünbrachen
- Gemüseanbauflächen
- Obstanbauflächen
- Weinbauflächen
- Waldflächen
- Parkflächen
- Moore
- Ödflächen
Umrechnung: 1 Hektar entspricht
- 3 Badische Morgen
- 3 Bayerische Tagwerk
- 5 Frankfurter Feldmorgen
- 3 Frankfurter Waldmorgen
- 5 Hamburger Morgen
- 4 Hannoversche Morgen
- 4 Hessische Morgen
- 4 Kasseler Acker
- 4 Meissenheimer Morgen
- 4 Nassauische Morgen
- 4 Preußische Morgen
- 3 Württembergische Morgen
Versicherungsumfang
...Rechtsschutz | Erläuterung |
---|---|
Schadensersatz- | Zur Geltendmachung von eigenen Schadensersatzforderungen, die im Zuammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit stehen |
Arbeits- | Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit einem Anstellungsverhältnis stehen |
Steuer- | Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang z.B. eines Steuerbescheides stehen |
Sozial- | Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Sozialgerichten |
Vertrags- und Sachenrecht- | Für die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen aus Verträgen |
Verwaltungs- | Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor deutschen Verwaltungsgerichten |
Straf- | Für die Verteidigung gegen Vorwürfe, die im Zusammenhang der landwirtschaftlichen Tätigkeit stehen |
Spezial-Straf- | Erweiterter Versicherungsschutz für die Verteidigung gegen Vorwürfe, die im Zuammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit stehen |
Wirtschaftsmediations- | Bei schuldrechtlichen Verträgen, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit stehen |
Web-Check | Einmalige rechtliche Prüfung der betrieblichen Homepage |
Besonderheiten
- Der Inhaber des Betriebs muss Mitglied der land- oder forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sein.
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie bis zu 20.000 Euro sind mitversichert
- die vorübergehende, Dauer bis zu einem Jahr, Vermietung von Betten, max. 8, im Inland an Feriengäste ist im Vertragsrechtsschutzbereich beitragsfrei mitversichert
- Verwaltungsrechtsschutz inkl. Cross Compliance
Unter Cross Compliance versteht man den Zusammenhang zwischen der Einhaltung von Umweltstandards und Auszahlung einer Prämie. Die Verordnungen zu Cross Compliance sind an die Cross Compliance Bestimmungen geknüpft und entsprechend kontrolliert.
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