Während der Bauphase eines Gebäudes kann es passieren, dass das beauftragte Bauunternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Konkurs anmeldet. Tritt dies ein,
muss ein anderes Bauunternehmen den Bau des Objektes fertig stellen. Oftmals hat der Bauherr für den begonnenen Bauabschnitt eine Vorauszahlung geleistet, die somit
verloren ist. Der nachfolgende Bauunternehmer möchte für seine erbrachte bzw. zu erbringende Bauleistung natürlich bezahlt werden. Somit besteht die Möglichkeit,
dass der Bauherr für die gleiche Bauleistung doppelt bezahlt. In diesem Fall ist eine Baufertigstellungsversicherung empfehlenwert, die den entstandenen finanziellen
Schaden des Bauherrn ausgleicht.
Vertragspartner
In der Baufertigstellungsversicherung ist der Versicherungsnehmer das Bauunternehmen, dessen Liquidität durch das Versicherungsunternehmen geprüft wird.
Der Bauherr hat somit die Sicherheit, dass der Vertragspartner für sein Bauvorhaben - das Bauunternehmen - auf einer sicheren finanziellen Basis steht und das
Bauobjekt fertigstellen kann.
Leistung der Baufertigstellungsversicherung
Die Baufertigstellungsversicherung ist in drei Arten unterteilt:
- die Ausführungsbürgschaft
- die Gewährleistungsbürgschaft - Mängelgewährleistungsbürgschaft
- die Vertragserfüllungsbürgschaft
Ausführungsbürgschaft
Im Rahmen der Auführungsbürgschaft wird der Bauherr während der Bauphase für den finanziellen Verlust durch die Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Bauunternehmens
abgesichert. Beinhaltet sind die anfallenden Zinskosten für die Bauunterbrechnung sowie die Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen Bauunternehmens zur
Fertigstellung des Bauvorhabens.
Die Gewährleistungsbürgschaft / Mängelansprüchebürgschaft
Die Gewährleistungsbürgschaft sichert den Bauherren vor den finanziellen Kosten für die Beseitigung von Mängeln am Objekt während der Gewährleistungsfrist - im
Regelfall 5 Jahre nach offizieller Bauabnahme - ab.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist die Kombination aus der Ausführungsbürgschaft und der Gewährleistungsbürgschaft. Somit beginnt der Versicherungsschutz der
Vertragserfüllungsbürgschaft mit dem ersten Spatenstich für das Bauvorhaben und endet mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist.
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