Vorab
Viele erfüllen sich ihren Traum nach einer eigenen Immobilie. Beim Bau eines Hauses oder dem Kauf einer Wohnung müssen viele Hürden überwunden werden. Die wohl größte Hürde ist die Finanzierung des Eigenheimes, denn nur wenige verfügen über ausreichend Eigenkapital, um die Immobilie sofort erwerben zu können.
Um die Finanzierung sicherzustellen wird ein Kredit vereinbart, der mit monatlichen Raten getilgt wird. Die Tilgung wird über Jahre bzw. Jahrzehnte vereinbart. Bei vielen Eigentümern sogar bis ins Rentenalter.
Was passiert jedoch, wenn die Ratentilgung nicht mehr möglich ist, z.B.: weil der Eigentümer aus gesundheitlichen Gründen oder Arbeitslosigkeit nicht mehr arbeiten kann?
Die Lösung lautet: Eigenleistungs-Ausfallgarantie
Die monatlich anfallende Tilgungsrate für das Eigenheim wird durch die Eigenleistungs-Ausfallgarantie bei nachfolgenden Ereignissen - also dem Zahlungsausfall - erbracht:
- Krankheit des Versicherungsnehmers
- Unfall des Versicherungsnehmers
- Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers
Einschränkungen der Eigenleistungsausfallgarantie bei
Krankheit des Versicherungsnehmers:
- Die Leistung erfolgt nach Ablauf der Karenzzeit von drei Monaten nach dem Beginn der Krankheit.
- Die Auszahlungsdauer ist beschränkt auf 15 Jahre.
Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers:
- Die Auszahlungsdauer ist beschränkt auf 24 Monate.
Als Alternativen bzw. Ergänzungen zur Eigenleistungsgarantie bieten sich an
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