1. Einschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung
2. Einschränkungen bei der privaten Krankenvollversicherung
3. Leistungsinhalte der Auslandskrankenversicherung
1. Einschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz für unvorhergesehene Krankheitskosten sowie für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nur die Krankheitskosten in den Ländern, mit denen ein Sozialabkommen geschlossen wurde, die sog. "Schengen-Staaten". Hierzu zählen die nachfolgenden Staaten:
Schengen-Staaten |
Schengen-Staaten |
Schengen-Staaten |
Deutschland |
Belgien |
Dänemark |
Estland |
Finnland |
Frankreich |
Griechenland |
Island |
Italien |
Lettland |
Liechenstein |
Litauen |
Luxemburg |
Malta |
Niederlande |
Norwegen |
Österreich |
Polen |
Portugal |
Schweden |
Schweiz |
Slowakei |
Slowenien |
Spanien |
Tschechische Republik |
Ungarn |
|
Es handelt sich folglich um fast alle EU-Staaten, mit Ausnahme von
- Großbritannien
- Irland
- Zypern
Die nachfolgenden EU-Staaten sind die "Schengener-Abkommen" nur teilweise beigetreten:
- Bulgarien
- Rumänien
- Kroatien
Somit besteht nur Versicherungsschutz in den EU-Staaten, mit denen das Schengener-Abkommen vereinbart wurde. In allen anderen Staaten besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Einschränkungen bei der privaten Krankenvollversicherung
Eine Vielzahl der Tarife der privaten Krankenversicherung haben weltweite Gültigkeit. Bei diesen Tarifen ist eine Auslandskrankenversicherung nicht notwendig. Jedoch, insbesondere bei älteren oder einfacheren Tarifen, besteht kein weltweiter oft sogar nicht einmal europaweiter Versicherungsschutz. Daher ist es zu empfehlen, den Baustein der Auslandskrankenversicherung zusätzlich zur privaten Krankenversicherung zu vereinbaren.
3. Leistungsinhalte der Auslandskrankenversicherung
Krankenrücktransport
Kann die angemessene Behandlung im Reiseland nicht sichergestellt werden, so kann der behandelnde Arzt veranlassen, dass ein medizinisch notwendiger Rücktransport durchgeführt wird. Derartige Krankentransporte werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen und müssen aus eigener Tasche bzw. durch die Auslandskrankenversicherung beglichen werden. Zu beachten ist hierbei, dass ein Rücktransport aus dem Ausland mehrere zehntausend Euro kosten kann.
Ärztliche Behandlungen im Ausland
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt auch Kosten für ärztliche Behandlungen im EU-Ausland - EU-Staaten und deren Einschränkungen siehe oben - im Rahmen der deutschen Standard Abrechnungssätze. Je nach Behandlung können jedoch höhere Behandlungskosten entstehen, die dann nur über die Auslandskrankenversicherung beglichen werden.
0 Kommentare