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Bauhelferversicherung
Information
Der Bauherr ist grundsätzlich für alle beschäftigten Helfer auf seiner Baustelle verantwortlich. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 2 Abs. 2 SGB VII und besagt:
Grundsätzliche sind alle Personen, die der Bauherr als (abhängige) Hilfskräfte in arbeitnhemerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten heranzieht, gleichgültig, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden, kraft Gesetz gegen Arbeitsunfall versichert. Zu diesen Hilfskräften gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen.
Bauhelferversicherung, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist die BG Bau Berufsgenossenschaft zuständig für Bauwirtschaft. Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Bauherr dazu verpflichtet der BG Bau die nachfolgenden Verpflichtungen einzuhalten:
- Erfüllung der Mitteilungspflicht
- Erfüllung der Auskunftspflicht
- Erfüllung der Aufzeichnungspflicht
- Beachtung der staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften
- Meldung von Arbeitsunfällen
- Erfüllung der Beitragspflicht
Zur Berechnung des Beitrages ist die Anzahl der Helferstunden maßgebend. Unter Berücksichtigung des maßgeblichen Berechnungsfaktors werden je Helferstunde folgende Beiträge angesetzt:
- Neue Bundesländer 1,21 Euro
- Alte Bundesländer 1,40 Euro
Es besteht ein Mindestbeitrag in Höhe von 100,00 Euro für die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Bauhelferversicherung der BG Bau.
Nicht versicherte Personen
Nicht versichert im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft sind Personen, die als Freunde, Verwandte, usw. eine Gefälligkeitsleistung erbringen oder ähnlich wie Unternehmen arbeiten.
Um feststellen zu können, ob die Gefälligkeitstätigkeit eher dem privaten Bereich anzurechnen ist, muss die genaue Beziehung zwischen dem Bauhelfer und dem Bauherren geklärt werden. Von einer Gefälligkeitsleistung kann dann ausgegangen werden, je enger die soziale Bindung ist.
Der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft ist ausgeschlossen für selbständige Unternehmen bei privaten Bauarbeiten.
Der Bauherr selbst sowie der Ehepartner. Diese können sich auf Antrag versichern lassen.
Absicherung im Rahmen der Bauhelferversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft stellt lediglich eine minimale Grundabsicherung dar. Um einen entsprechenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist eine Absicherung im Rahmen eine privaten Bauhelferversicherung zu empfehlen.
Die private Bauhelferversicherung
Im Rahmen der privaten Bauhelferversicherung wird jeder einzelne Helfer versichert. Hierbei wird unterschieden, ob die Bauhelfer namentlich benannt werden oder nicht namentlich benannt werden. Bei der namentlichen Nennung der Bauhelfer reduziert sich der Beitrag um ca. 1/3 gegenüber des Beitrages zur nicht namentlichen Nennung.
Leistungen der Bauhelferversicherung
Die Bauhelferversicherung leistet bei Personenschäden.
Versichert sind Unfälle der Bauhelfer während dem Aufenthalt auf der Baustelle. Dies gilt auch, wenn der Unfall selbst verursacht wurde. Wie z.B. bei einer Verletzung durch ausrutschen, stolpern oder stürzen.
Die Bauhelferversicherung leistet die vereinbarte Versicherungssumme bei Invalidität
Die Invaliditätssumme wird geleistet, wenn sich ein Bauhelfer so schwer verletzt, dass als Folge daraus eine Invalidität besteht.
Invaliditätsleistung unabhängig von anderen Leitungsträgern
Die Invaliditätsleistung aus der Bauhelferversicherung wird nicht auf Zahlungen von anderen Leistungsträgern angerechnet, wie z. B. Aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Versicherungssumme im Todesfall
Wird eine Bauhelfer auf der Baustelle so schwer verletzt, dass dieser als Folge daraus verstirbt, sow wird die vereinbarte Versicherungssumme der privaten Bauhelferversicherung bezahlt.
Bergungskosten
Die Bergungskosten der Einsatzkräfte werden übernommen, wenn ein Bauhelfer aufgrund eines Unfalles auf der Baustelle geborgen werden muss.
Beitragsbeispiele zur privaten Bauhelferversicherung:
Anbieter 1
Beiträge mit namentliche Nennung der Bauhelfer
Leistugen | Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 |
---|---|---|---|
Invaliditätssumme | 30.000 Euro | 40.000 Euro | 50.000 Euro |
Todesfallsumme | 5.000 Euro | 5.000 Euro | 10.000 Euro |
Krankenhaustagegeld | 10 Euro | 15 Euro | 20 Euro |
Übergangsentschädigung | 5.000 Euro | 5.000 Euro | 5.000 Euro |
Beitrag je Bauhelfer | 28,50 Euro | 33,75 Euro | 41,00 Euro |
Beiträge ohne namentlicher Nennung der Bauhelfer
Leistugen | Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 |
---|---|---|---|
Invaliditätssumme | 30.000 Euro | 40.000 Euro | 50.000 Euro |
Todesfallsumme | 5.000 Euro | 5.000 Euro | 10.000 Euro |
Krankenhaustagegeld | 10 Euro | 15 Euro | 20 Euro |
Übergangsentschädigung | 5.000 Euro | 5.000 Euro | 5.000 Euro |
Beitrag je Bauhelfer | 42,75 Euro | 50,63 Euro | 61,50 Euro |
Anbieter 2
Leistungen | Variante 1 | Variante 2 | Variante 3 |
---|---|---|---|
Invaliditätssumme | 30.000 Euro | 40.000 Euro | 50.000 Euro |
Todesfallsumme | 5.000 Euro | 5.000 Euro | 10.000 Euro |
Krankenhaustagegeld | 10 Euro | 15 Euro | 20 Euro |
Bergungskosten | 25.000 Euro | 25.000 Euro | 25.000 Euro |
Beitrag je Bauhelfer | 31,60 Euro | 42,30 Euro | 55,50 Euro |
Anbieter der Bauhelferversicherung
Bauhelferversicherung Allianz
Bauhelferversicherung AXA
Bauhelferversicherung DEVK
Bauhelferversicherung Ergo
Bauhelferversicherung Gothaer
Bauhelferversicherung R+V
Bauhelferversicherung Sparkasse
Bauhelferversicherung WGV
2019-06-26 07:55:18 |
Danke, gute Infos und Beiträge