Inhalt/Themen
- 1. Vorab
- 2. Versicherte Leistungen
- 2.1 Personenschäden
- 2.2 Sachschäden
- 2.3 Vermögensschäden
- 3. Mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes
- 4. Versicherter Personenkreis
- 5. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
- 6. Beitragsaufwand zur Berufshaftpflichtverischerung
1. Vorab
In der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für die Folgen von Verstößen bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit versichert.
2. Versicherte Leistungen
2.1. Personenschäden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine Gesundheitsschädigung, eine Verletzung oder der Tod eines Menschen die Folge eines versicherten Schadensereignisses ist.
2.2. Sachschäden
Ein Sachschaden liegt vor, wenn auf eine Sache so eingewirkt wird, dass diese beschädigt oder zerstört wird. Die Brauchbarkeit der Sache muss auf Grund der Einwirkung wirtschaftlich beeinträchtigt sein.
2.3. Vermögensschäden
Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn es weder um einen Sachschaden noch um einen Personenschaden handelt, und hergeleitet werden kann.
3. Mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes für Tätigkeiten als bzw. Schäden durch
- Bauherr, Bauträger, Generalübernehmer
- Arbeitsgemeinschaften, Planungsringe, Partnergesellschaften
- Generalplaner
- Projektsteuerer
- Technische Immobilienbewertung (Due Diligence)
- Technisches Facility Management
- Röntgeneinrichtungen, Elektronische Vermessungsgeräte
- Asbestschäden
- Rechtsberatung, Rechtsdienstleistung
- Mediation
- Beratungstätigkeiten gemäß VOF, VOL, VOB
- AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
- Internetnutzung, Datenschutz
4. Versicherter Personenkreis
- Versicherungsnehmer
- gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers
- angestellte Mitarbeiter, Praktikanten und Werkstudenten des Versicherungsnehmers
- freie Mitarbeiter, die in den Betrieb eingegliedert sind - auch Zeitarbeitnehmer -
- Subunternehmer
- Repräsentanten
5. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
- wissentliche Pflichtverletzungen
- Verzögerung der Leistung
- Selbstvornahme
- Rücktritt vom Vertrag
- Strafen und Geldbußen
- Organschaftliche Tätigkeiten
- Kraftfahrzeuge
- Wasserfahrzeuge
- Luftfahrzeuge
- Krieg
- Untreue
- Sanktionen
- Vermittlungsgeschäfte
6. Beitragsaufwand zur Berufshaftpflichtversicherung
Der Beitragswand zur Berufshaftpflichtversicherung richtet sich nach
- der zu versichernden Tätigkeit
- der Höhe der gewünschten Versicherungssummen
- dem Nettojahreshonorarumsatz
- evtl. Deckungserweiterungen
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