Versicherungsvergleich - mit persönlicher Beratung -
Versicherungsvergleich.de Betrieb | Beruf Betriebs-Berufs-Gewerbehaftpflicht Berufshaftpflicht Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
Berufshaftpflicht Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
Information
1.1. Mitversicherte berufliche Tätigkeiten
1.2. Weitere mitversicherte berufliche Tätigkeiten
2. Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer
2.1. Mitversicherte berufliche Tätigkeiten
2.2. Weitere mitversicherte berufliche Tätigkeiten
3. Versicherungsschutz
3.1. Erweiterungen vom Versicherungsschutz
4. Berufshaftpflichtversicherung
5. Betriebsstättenrisiko
6. Örtlicher Geltungsbereich
7. Risikoausschlüsse
1. Tätigkeit als Steuerberater
Versicherungsschutz besteht gem. Pflicht-Versicherungsschutz § 33 StBerG für in Deutschland zugelassene Versicherungsnehmer (Berufsträger oder anerkannte Berufsträgergesellschaft) in der erlaubten Tätigkeit als Steuerberater.
1.1. Mitversicherte berufliche Tätigkeiten
Als mitversicherte berufliche Tätigkeiten gelten
- (vorläufiger) Insolvenzverwalter
- Sachwalter
- gerichtlich bestellter Liquidator
- Zwangsverwalter
- Sequester
- Gläubigerausschussmitglied
- Gläubigerbeiratsmitglied
- nicht geschäftsführender Treuhänder
- Treuhänder gemäß InsO
- Testamentsvollstrecker
- Nachlasspfleger
- Nachlassverwalter
- Vormund
- Betreuer
- Pfleger
- Beistand
- Schiedsrichter oder Schiedsgutachter
- Wirtschaftsmediator bei entsprechender Qualifikation
Diese Tätigkeiten sind nur dann mitversichert, sofern eine Bestellung nach deutschem Recht erfolgt.
1.2. Weitere mitversicherte berufliche Tätigkeiten
Weitere mitversicherte berufliche Tätigkeiten für die Bereiche
- Rechtsdienstleistungen
- Financial Planning
- Berufsträger als Angestellte/freie Mitarbeiter
2. Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer
Versicherungsschutz besteht gem. Pflicht-Versicherungsschutz § 2, § 43 a Abs. 4 Nr. 8, § 129 WPO für in Deutschland zugelassenen Versicherungsnehmer (Berufsträger oder anerkannte Berufsträgergesellschaft) in der gesetzlich vorgeschriebenen erlaubten Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer.
2.1. Mitversicherte berufliche Tätigkeiten
Als mitversicherte berufliche Tätigkeiten gelten
- (vorläufiger) Insolvenzverwalter
- Sachwalter
- gerichtlich bestellter Liquidator
- Zwangsverwalter
- Sequester
- Gläubigerausschussmitglied
- Gläubigerbeiratsmitglied
- nicht geschäftsführender Treuhänder
- Treuhänder gemäß InsO
- Testamentsvollstrecker
- Nachlasspfleger
- Nachlassverwalter
- Vormund
- Betreuer
- Pfleger
- Beistand
- Schiedsrichter oder Schiedsgutachter
- Wirtschaftsmediator bei entsprechender Qualifikation
Diese Tätigkeiten sind nur dann mitversichert, sofern eine Bestellung nach deutschem Recht erfolgt.
2.2. Weitere mitversicherte berufliche Tätigkeiten
Weitere mitversicherte berufliche Tätigkeiten für die Bereiche
- Rechtsdienstleistungen
- Financial Planning
3. Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für
- Vermögensschäden
- Sachschäden
- Schmerzensgeld
- Datenschutz
3.1. Erweiterungen vom Versicherungsschutz
Mögliche Erweiterungen des Versicherungsschutzes für
- Datenschutzbeauftragter
- Praxiskauf
- Haftpflicht der Erben
4. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für Personen- und Sachschäden und die gesetzliche Haftung
5. Betriebsstättenrisiko
Versicherungsschutz besteht bei Haftpflichtansprüche aus
- der Unterhaltung des Betriebs
- der Teilnahme oder Durchführung von Geschäftsreisen
- der Organisation und Ausführung von Betriebsveranstaltungen
- der Organisation und Ausführung von Seminaren oder Schulungen
- der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen
- der Nutzung von Grundstücken als Eigentümer, Mieter, Pächter und Leasingnehmer
- dem Halten und dem Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen aller Art
- dem Einsatz von Sicherheitskräften
- dem Einsatz von Datenschutzbeauftragten
- dem Einsatz von Betriebsärzten
- der Unterhaltung von Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen
- der Unterhaltung von Betriebssportgemeinschaften
- der Tätigkeit der Werks- oder Betriebsfeuerwehr
6. Örtlicher Geltungsbereich
Im Ausland
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die vor Gerichten der Staaten Europas, der Türkei, der Russische Föderation und der sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, der EU oder dem EWR gelten gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
Weltweiter Versicherungsschutz bei betriebswirtschaftlichen Prüfungstätigkeiten
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit des Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt.
Weltweiter Versicherungsschutz bei geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt.
7. Risikoausschlüsse
- Schadenverursachung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers
- auf Grund Vertrages oder besonderer Zusage, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen
- Schäden durch Fehlbeträge bei der Kassenführung
- Schäden durch Verstöße beim Zahlungsakt
- Schäden aus unternehmerischen Tätigkeiten
- Schäden aus einem Versicherungsvertrag der nicht abgeschlossen oder fortgesetzt wurde
- Ansprüche aus Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter
- Ansprüche aus Tätigkeiten, die mit dem Beruf nicht vereinbar sind
- Ansprüche des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen untereinander
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