In der Instruktorenversicherung wird grundsätzlich danach unterschieden, ob der Instruktor die Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausübt, sowie ob der Instruktor auch als Fahrer tätig ist.
Bei der Instruktorenversicherung handelt es sich um eine spezielle Haftpflichtversicherung, die der Berufshaftpflichtversicherung zuzuordnen ist. Die Instruktorenversicherung leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf das Verschulden des Versicherungsnehmers zurückzuführen sind. Im Schadensfall erfolgt die Prüfung, ob die Schadensersatzforderungen berechtigt oder unberechtigt sind. Unberechtigte Schadensersatzforderungen werden durch das Versicherungsunternehmen zurückgewiesen.
Die Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person bei der Tätigkeit als selbständiger nebenberuflicher Instruktor ohne, dass dieser selbst als Fahrer tätig ist.
Die Haftpflichtverischerung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person bei der Tätigkeit als selbständiger nebenberuflicher Instruktor inklusive der Fahrertätigkeit eines Fahrzeuges oder eines sog. Renntaxis. Schäden am benutzten Fahrzeug sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Haftpflichtverischerung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person bei der Tätigkeit als selbständiger Instruktor inklusive der Fahrertätigkeit eines Fahrzeuges oder eines sog. Renntaxis, Testfahrer und Präzisionsfahrer. Schäden am benutzten Fahrzeug sind grundsätzlich ausgeschlossen.
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