Jeder fünfte Angestellte/Berufstätige in Deutschland kann seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder Krankheit nicht bis zum Renteneintrittsalter ausüben (Frührente).
Davon sind etwa 300.000 Angestellte/Berufstätige betroffen. Mehr als 10% der hiervon betroffenen Beufstätigen müssen ihren Beruf deswegen sogar vor dem
40. Lebensjahr aufgeben.
Seit dem 01.01.2001 ist die Berufsunfähigkeitsrente komplett entfallen. Statt dessen ist die wesentlich leistungsschwächere Erwerbsminderungsrente
in Kraft getreten. Die Absicherung gegenüber der früheren Berufsunfähigkeitsrente ist bei der Regelung zur Erwerbsminderungsrente nur unzureichend.
Im Durchschnitt hat die gesetzliche Rentenversicherung in den letzten Jahren eine monatliche Invalidenrente von ca. 60 Euro gezahlt. Eine zusätzliche
private Absicherung für das Risiko der Berufsunfähigkeit ist daher für jeden unbedingt erforderlich.
Wichtige Gründe für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Seit dem 01.01.2001 wird nicht mehr zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit unterschieden. Seit diesem Datum gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente
mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen gibt es lediglich eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Diese Erwerbsminderungsrente hängt
einzig davon ab, ob der gesetzlich Versicherte überhaupt noch berufs-/erwerbsunfähig sein kann. Dabei spielt weder die mögliche Ausübung im bisherigen
Beruf noch die Situation/Aussichten auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle.
Konkret bedeutet das für jeden:
Wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, unabhängig von der Berufstätigkeit, hat keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Wer drei bis sechs
Stunden am Tag arbeitsfähig ist, egal in welchem Beruf, erhält 50 % Erwerbsminderungsrente (in der Regel 19 % des Bruttogehalts als halbe Erwerbsminderungsrente).
Nur wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die "volle Erwerbsminderungsrente" (39 % des Bruttogehalts)
Nur wer mindestens 36 Monate in den letzten 5 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Falls beispielsweise durch Arbeitslosigkeit in den letzten 5 Jahren weniger als 36 Monate eingezahlt worden sind, hat der Versicherte keinen Anspruch auf
eine Erwerbsminderungsrente. Bei allen Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die schlechtere
Erwerbsminderungsrente ersetzt worden.
Mit der Erwerbsminderungsrente ist nur noch die reine Erwerbsunfähigkeit abgesichert, unabhängig vom Berufsbild/Ausbildung. Die Folge daraus ist, dass
jeder der berufsunfähig geworden ist, auf jede beliebige andere Tätigkeit verwiesen werden kann. So kann z.B. der Diplom-Ingenieur im extremsten Fall auch
eine Arbeit als Pförtner oder Kartenverkäufer im Kino verwiesen werden.
Sollten Sie noch keine private Vorsorge für die Berufsunfähigkeitsversicherung getroffen haben, sollten Sie unbedingt handeln.
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