1. Allgemein
2. Versicherbare Gegenstände
3. Versicherungsumfang
4. Nicht versicherte Schäden
5. Versicherungssumme
6. Geltungsbereich
1. Allgemein
Die Gegenstandsversicherung bietet Versicherungsschutz für Ihre Lieblingsstücke, soweit diese ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden.
Werden die Gegenstände auch zu beruflichen/gewerblichen Zwecken genutzt, ist zu prüfen, ob diese im Rahmen des Versicherungsschutzes der
Inhaltsversicherung/Inventarversicherung abgesichert sind bzw. abgesichert werden können.
Insbesondere bei hochwertigen und teuren Gegenständen ist der Verlust oder die Beschädigung meist sehr ärgerlich. Die Gegenstandsversicherung kann Ihr Lieblingsstück zwar nicht ersetzen, jedoch erhalten Sie einen finanziellen Ausgleich im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen bzw. Bedingungen.
Die Gegenstandsversicherung ist die ideale Ergänzung zur Hausratversicherung. Die vorhandenen Deckungslücken der Hausratversicherung werden durch
diese geschlossen. Ihre Lieblingsstücke genießen den Versicherungsschutz, der Ihnen für diese als wertvoll erscheinen. Die Gegenstandsversicherung
ist ein eigenständiger Versicherungsvertrag und setzt das Bestehen einer Hausratversicherung nicht voraus.
Handelt es sich bei Ihren Lieblingsstücken um teure Gemälde, Teppiche, usw. empfehlen wir Ihnen eine Kunstversicherung.
2. Versicherbare Gegenstände
- Handy
- Smartphone
- Laptop
- Fernsehgerät
- Sportgeräte
- Fahrräder
- Musikinstrumente
- Schmuck
- Möbel
3. Versicherungsumfang
Die Gegenstandsversicherung sichert die finanziellen Folgen bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Gegenstände bei nachfolgenden Ereignissen ab
- Brand
- Blitzschlag oder Explosion
- Kurzschluss oder Überspannung
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Sturm
- Hagel
- Mut- oder Böswilligkeit von Dritten
- Vandalismus
- Herunterfallen
- Bruchschäden
- An- und Zusammenstossen
- Wasser- und Flüssigkeitsschäden
- Transportmittelunfall
- Unsachgemäße Handhabung
- Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl
- Abhandenkommen durch Diebstahl und Raub
4. Nicht versicherte Schäden
nicht versicherte Schäden sind z.B.:
- verlieren, stehen- oder liegenlassen
- Herstellerfehler
- Kratzer, Schrammen oder Lackschäden
- Abnutzung, Gebrauchsspuren
5. Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird aufgrund des Anschaffungspreises der Gegenstände ermittelt. Versichert sind bis zu 90 % des Anschaffungspreises. Durch den Wertverlust von bestimmten Gegenständen reduziert sich die Versicherungssumme sukzessive und der Beitragsaufwand.
6. Geltungsbereich
Die Gegenstandsversicherung ist weltweit gültig.
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