1. Vorab
2. Graffiti aus rechtlicher Sicht
3. Die Graffiti-Versicherung
4. Leistungen der Graffiti-Versicherung
5. Kosten der Graffiti-Versicherung
6. Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften
7. Urteile
1. Vorab
Ob ein Graffiti als Kunst oder Vandalismus zu werten ist, liegt immer im Auge des Betrachters. Für den Hausbesitzer ist es auf jeden Fall immer ein Ärgernis, das mit hohen
finanziellen Folgen verbunden ist. Denn das Entfernen ist meist nicht so einfach möglich und oft mit hohen Kosten verbunden.
2. Graffiti aus rechtlicher Sicht
Aus rechtlicher Sicht ist das illegale Anbringen eines Graffitis eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass
der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.
3. Die Graffiti-Versicherung
Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die
sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.
In einigen Wohngebäude-Tarifen ist das Graffiti-Risiko ein Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch mit meist erheblichen Einschränkungen. Hierzu zählen
u.a. dass eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, oder, dass für die Beseitigung von Graffiti-Schäden eine Erstattungshöchstgrenze im Vertrag vereinbart ist.
4. Leistungen der Graffiti-Versicherung
Nachfolgende Leistungen beinhaltet die Graffiti-Versicherung
- Reinigungskosten
- Kosten für den neuen Anstrich
- Kosten für das Verputzen von Wänden
5. Kosten der Graffiti-Versicherung
Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder einem vermieteten Gebäude, muss die Graffiti-Versicherung über eine Deckungserweiterung und damit zur Folge über einen höheren
Beitrag als Zusatzpolice in den Vertrag mit eingeschlossen werden.
6. Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften
Gesellschaft |
Maximal Entschädigungsgrenze jährlich |
Selbstbeteiligung |
Condor |
3.000 Euro je Schadensfall |
250 Euro je Schadensfall |
VHV |
10.000 Euro je Schadensfall |
500 Euro je Schadensfall |
Grundeigentümer Versicherung |
1 % der Versicherungssumme |
150 Euro je Schadensfall |
7. Urteile
Graffiti-Versicherung
Stichwort: Graffiti an einer Hauswand
Sachverhalt: Die Fassade eines Hauseigentümers wurde durch ein Graffiti verunstaltet.
Verwaltungsgericht Entscheid: Der Hausbesitzer ist zur Beseitigung des Graffitis verpflichtet.
Begründung: Grundsätzlich muss der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand seines Grundstückes sorgen.
Verwaltungsgericht Berlin - AZ 19 A 191/99
Graffiti-Versicherung
Stichwort: Graffiti an der Hauswand eines Mietobjektes
Sachverhalt: Die Mieterin eines Mietobjektes hat den Mietzins gemindert, da ein Graffiti die Hauswand am Mietobjekt verunstaltete.
AG Entscheid: Die Mietminderung ist nicht gerechtfertigt.
Begründung: Lt. Urteil liegt kein Mietmangel vor und daher ist die Mietminderung nicht gerechtfertigt. Denn der vertragsgemäße Gebrauch des Mietobjektes
wird nicht beeinträchtigt.
AG Leipzig - AZ 49 C 5267/00
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