Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert den Haus- und Grundbesitzer vor den finanziellen Folgen einer Schadensersatzforderung von geschädigten Dritten ab.
Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Zum Leistungsinhalt der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gehört die Prüfung, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist.
Bei berechtigten Schadensersatzforderungen werden diesen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen erfüllt. Werden unberechtigten Schadensersatzforderungen gestellt,
so werden diese durch das Versicherungsunternehmen abgewehrt, notfalls auch vor Gericht. Versichert sind Personen- und Sach- und Verögensschäden, die aufgrund der
Verletzung von Pflichten des Haus- und Grundbesitzers entstehen.
Die jährliche Entschädigungsleistung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist meist auf das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen begrenzt.
Versicherter Personenkreis
Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist der Haus- und Grundbesitzer als natürliche, wie auch juristische Person versichert.
Des weiteren sind alle Personen versichert, die aufgrund eines Auftrages, im Rahmen eines Arbeitsvertrages, durch den Haus- und Grundbesitzer Tätigkeiten ausführen.
Wie z.B.:
- Reinigung des Grundstücks
- Verwaltung oder Gartenpflege
- Personen, die unentgeltlich für den Haus- und Grundbesitzer tätig sind
zählen auch zum versicherten Personenkreis.
Versicherungsumfang
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist das Haus- und Grundstücksrisiko versichert. Hierzu zählen auch
- Bäume
- Pflanzen
- Teiche
- Verwendung von Arbeitsgeräten, z.B. Rasenmäher, Schneepflug
- die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, die der Mieter oder Pächter vertraglich übernommen hat
Auch versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, wie z.B.:
- Winterdienst
- Instandhaltung von baulicher Seite (Beleuchtung, Reinigung, usw.)
Mitversichert sind z.B.:
- Bauarbeiten im begrenzten Umfang, je nach Tarifbedingungen
- Sachschäden aufgrund häuslicher Abwässer
- Schäden durch Rückstau aus dem Straßenkanal
Versicherte Schäden
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ersetzt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die nachfolgenden Arten von Schäden:
Personenschäden
Unter Personenschaden versteht man ein Schadenereignis, dass die Verletzung, die Gesundheitsschädigung oder den Tod von Menschen zur Folge haben. Hierzu zählen Kosten für
- den Krankenhausaufenthalt
- die Haushaltshilfe
- die Heilbehandlungen
- und Schmerzensgeld
für den Geschädigten.
Sachschäden
Ein Sachschaden liegt vor, wenn eine Sache zerstört, vernichtet oder beschädigt wurde. Zu den Sachschäden werden gezählt:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Renovierungskosten und Wertverlust
Vermögensschäden
Ein Vermögensschaden wird ersetzt, wenn dieser eine Folge eines versicherten Sachschadens oder versicherten Personenschadens ist. Hierzu zählen z.B.:
- Verdienstausfall
- Nutzungsausfall
- Gewinnausfall
- Gewinnminderung
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