1. Vorab
2. Luftfahrzeuge
3. Kosten der Modellflugzeugversicherung
4. Geltungsbereich der Modellhalterhaftpflichtversicherung
5. Versicherungssummen der Modellhalterhaftpflichtversicherung
6. Versicherbare Modellsportgeräte
1. Vorab
In der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden, die durch den Gebrauch von Modellflugzeugen verursacht werden, im Regelfall nicht mitversichert.
Für Luftfahrzeuge muss eine Lufthaftpflichtversicherung gemäß Luftverkehrsgesetz § 1 abgeschlossen werden.
Inwie weit das Modellsportgerät, insbesondere das Modellflugzeug, in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist, ist abhängig vom Leistungsumfang des Tarifes der
Versicherungsgesellschaft.
Meist sind Modellflugzeuge, unabhängig von Startgewicht und Antriebsart, im Standarttarif vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In den umfangreicheren "Komfort-Tarifen" sind
oftmals die Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen bis 5 Kg Startgewicht im Versicherungsschutz mitversichert. Dabei ist der gewährte Versicherungsschutz unabhängig, ob die
Flugmodelle der Versicherungspflicht unterliegen oder durch einen Motor oder einen Treibsatz angetrieben werden. Wir empfehlen Ihnen das "Kleingedruckte" Ihrer
Versicherungsbedingungen zu beachten bzw. den Versicherungsschutz konkret von Ihrem Versicherungsunternehmen bestätigen zu lassen.
2. Luftfahrzeuge
Zu den Luftfahrzeugen zählen:
- Flugzeuge
- Drehflügler
- Luftschiffe
- Segelflugzeuge
- Motorsegler
- Frei- und Fesselballone
- Rettungsfallschirme
- Flugmodelle
- Luftsportgeräte
- Sonstige*
*Sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als 30 Meter über Grund oder Wasser betrieben werden können
- Raumfahrzeuge
- Raketen
- ähnliche Flugkörper
gelten als Luftfahrzeuge, solange sich diese im Luftraum befinden. Auch als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation,
die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
Für alle Modellpiloten gilt daher der Haftungsgrundsatz nach dem Luftverkehrsgesetz, unabhängig vom Abfluggewicht des Flugmodelles. Die Ausnahmeregelung für
den Flugmodellsport wurden im Jahr 2005 ersatzlos gestrichen.
3. Kosten der Modellflugzeugversicherung
Die Modellflugzeugversicherung ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung und wird als Modellhalterhaftpflichtversicherung bezeichnet. Die Auswahl
an Versicherungsunternehmen, die einen adäquaten Versicherungsschutz anbieten, ist sehr begrenzt. Der Beitragsaufwand zur Modellhalterhaftpflichtversicherung richtet
sich nach der gewünschten Versicherungssumme und beginnt bei einem Jahresbeitrag von ca. 40 Euro. Die Mitgliedschaft in einem Modellsportverein ist nicht erforderlich.
4. Geltungsbereich der Modellhalterhaftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz der Modellhalterhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Deutschland und die EU-Länder. Bei Flügen, die nicht innerhalb von genehmigten
Geländen stattfinden, besteht nur Versicherungsschutz, wenn die gesetzlichen Bestimmungen, die behördlichen Auflagen sowie das max. Abfluggewicht von 5 kg
eingehalten werden.
5. Versicherungssummen der Modellhalterhaftpflichtversicherung
Die Versicherungssummen der Modellhalterhaftpflichtversicherung betragen im Regelfall bei Personenschäden oder Sachsschäden pauschal 1,5 Mio. Euro. Gegen einen Beitragszuschlag können die Versicherungssummen verdoppelt werden.
6. Versicherbare Modellsportgeräte
In der Modellhalterhaftpflichtversicherung sind versicherbar:
- Flugmodelle bis zu einem Abluggewicht von 150 kg
- Automodelle
- Schiffsmodelle
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