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Pflegeversicherung privat u. gesetzlich

Pflegeversicherung privat u. gesetzlich

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflegetagegeldversicherung leistet für jeden ärztlich bescheinigten Tag der Pflegebedürftigkeit den vereinbarten Tagessatz. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach den Tarifbestimmungen des vereinbarten Vertrages sowie nach der Einstufung der Pflegestufe. Meist wird der volle Pflegetagessatz in der Pflegestufe III erbracht.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus einer Rentenversicherung ? hier fließt der Beitragsanteil zur Kapitalbildung ein ? sowie einer Risikoversicherung ? hierdurch wird das Pflegerisiko abgesichert - . Die Leistungen der Pflegerentenversicherung richten sich nach den Tarifbestimmungen sowie nach der Pflegeeinstufung. Die volle monatliche Pflegerente wird meist nur in der Pflegestufe III geleistet.

Pflegekostenversicherung

die Aufwendungen für die Pflegeleistungen müssen in der Pflegekostenversicherung grundsätzlich durch Rechnungen nachgewiesen werden. Die Erstattung ist meist Prozentual oder durch einen Höchstbetrag begrenzt.

Pflegebahrversicherung

Der Beitrag zur Pflegebahrversicherung setzt sich aus dem Mindestbeitrag - derzeit 120 Euro jährlich bzw. 10 Euro monatlich - sowie dem jährlichen Förderbeitrag - derzeit 60 Euro jährlich bzw. 5 Euro monatlich - zusammen. Die Pflegebahrversicherung sieht eine Mindestabsicherung von 600 Euro monatlich in der Pflegestufe III vor. Der Pflegebahrvertrag muss Leistungen in allen Pflegestufen - 0 bis III - zur Verfügung stellen. Abgeschlossen kann die Pfelgebahrversicherung von Personen, die 18 Jahre alt sind und keiner Pflegestufe zugeordnet sind. Aufgrund des Kontrahierungszwanges ? Vertrag muss vom Versicherungsunternehmen angenommen werden ? werden wahrscheinlich viele erkrankte Personen diese Variante wählen.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde eingeführt um die Grundversorgung im Pflegefall sicherzustellen. Diese ist eine Pflichtversicherung für alle Berufstätigen und findet sich bei Arbeitnehmern auf der Gehaltsabrechnung unter dem Pflegepflichtversicherung wieder.

Familienpflegezeitgesetz

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ist seit 01.01.2012 in Kraft getreten. Informationen und Erläuterungen hierzu erhalten Sie hier.