1. Vorab
2. Was ist in der Photovoltaikanlagenversicherung versichert?
3. Was ist in der Photovoltaikanlagenversicherung nicht versichert?
4. Welche Teile der Photovoltaikanlage sind versichert?
5. Welche Kosten sind in der Photovoltaikversicherung versichert?
6. Einschränkungen bei der Versicherungsmöglichkeit
7. Weitere Versicherungsarten
8. Beitragsaufwand zur Photovoltaikversicherung
1. Vorab
Grundlage für den Versicherungsschutz zur Photovoltaikversicherung sind die Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung. Auch die Besonderen Bedingungen, besondere Vereinbarungen und Klauseln der Elektronikversicherung finden in der Photovoltaikversicherung eine entsprechende Anwendung.
Beim Versicherungsschutz der Photovoltaikversicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrendeckung.
Konkret bedeutet das, dass alles versichert ist, was nicht explizit in den Versicherungsbedingungen oder bei Antragsstellung ausgeschlossen ist.
2. Was ist in der Photovoltaikversicherung versichert?
Nachfolgende Beschädigungen oder Zerstörungen sind im Rahmen der Sachschäden versichert, insbesondere durch:
- Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler und Vorsatz Dritter
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Anprall oder Absturz eines Flugzeuges sowie dessen Teile und Ladung
- Schwelen
- Sengen
- Glimmen
- Glühen
- Implosion
3. Was ist in der Photovoltaikversicherung nicht versichert?
Keine Entschädigungsleistung erfolgt bei Schäden durch:
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- innere Unruhen
- Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, usw.
- Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Erdbeben
- vorzeitige Abnutzung oder Alterung
4. Welche Teile der Photovoltaikanlage sind versichert?
Im Regelfall beinhaltet der Versicherungsschutz der Photovoltaikversicherung alle Bestandteile der Photovoltaikanlage, die zum Betrieb erforderlich sind.
- Zähler für die Einspeisung und Erzeugung
- Verkabelung für Gleichstrom und Wechselstrom
- Hausverteilerkästen
- Modultragekonstruktionen
- Solarmodule
- Montagesets
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Wechselrichter
- elektronische Leistungsanzeigetafeln
5. Welche Kosten sind in der Photovoltaikversicherung versichert?
Die folgenden Kosten sind in der Photovoltaikversicherung versichert:
- Aufräumungskosten
- Dekontaminationskosten
- Entsorgungskosten
- Bewegungskosten
- Schutzkosten
- Kosten für Erd-, Pflasterer-, Stemm- oder Maurerarbeiten
6. Welche Photovoltaikanlagen können nicht uneingeschränkt versichert werden?
- Flachdachanlagen unter 3 Meter Höhe können oft nicht oder nur gegen Beitragszuschlag versichert werden
- Anlagen, die nicht nach VDE errichtet wurden können nicht versichert werden
- Anlagen, die nach DIN 1055 errichtet wurden können nicht versichert werden
- Anlagen, die durch den Versicherungsnehmer errichtet wurden, auch teilweise, können nicht versichert werden
- Anlagen auf landwirtschaftlichen Betrieben
7. Weitere Versicherungsarten bzgl. Photovoltaikanlagen
Ein zusätzlicher Baustein der Photovoltaikversicherung ist die Minderertrag-Versicherung.
Versichert ist hierbei der Minderertrag, der auf verminderte Sonneneinstrahlung zurück zuführen ist.
Durch das Versicherungsunternehmen erfolgt die Ausgleichszahlung in Höhe von 45 %, sobald der prognostizierte Jahresertrag unter 90 % liegt.
8. Beitragsaufwand zur Photovoltaikversicherung
Eine der Grundlagen zur Berechnung des Beitrages zur Photovoltaikversicherung ist der Kaufpreis zzgl. Montagekosten, Frachtkosten und Zölle der Photovoltaikanlagen.
Des weiteren hängt der Beitrag von der kWp-Leistung (Kilowatt-Peak), der Bauartklasse des Gebäudes sowie der Nutzungsart des Grundstücks ab.
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