Als Selbständiger bzw. Unternehmer ist Ihre Mobilität ein sehr wichtiger Punkt, um Ihre Geschäftstätigkeit ausüben zu können. Daher ist es sehr wichtig, diese zu bewahren und zu schützen.
Der Baustein der Verkehrsrechtschutzversicherung im Rahmen der Firmenrechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wie z.B. bei einem unverschuldeten Unfall oder die Abwehr eines drohenden Fahrverbotes.
Versicherte Personen bei einzelnen Fahrzeugen
- Eigentümer
- Halter
- Mieter
- Leasingnehmer
- Erwerber
- berechtigter Fahrer
- berechtigter Insasse
- Versicherungsnehmer als Fahrer von nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge
- Versicherungsnehmer
- Lebenspartner des Versicherungsnehmers
- Kinder des Versicherungsnehmers
Versicherungsumfang - Bereiche
Schadenersatzrechtsschutz
für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, wie z.B. Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls
Strafrechtsschutz
für die Verteidigung von fahrlässig begangenen Straftaten, wie z.B. bei fahrlässiger Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall
Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
für die Verteidigung bei Bußgeldverfahren, wie z.B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Parkverstoß
Steuerrechtsschutz vor Gerichten
wie z.B. weil die Kraftfahrzeugsteuer nicht korrekt berechnet wurde
Opferrechtsschutz
wie z.B. als Opfer eine Gewaltstraftat
Sozialgerichtsrechtsschutz
wie z.B. wegen der Anerkennung eines Wegeunfalles
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
wie z.B. bei Reklamationen nach einen Fahrzeugkauf
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
wie z.B. wenn der Führerschein nicht wieder ausgehändigt werden soll
Schadenbeispiele Verkehrsrechtsschutzversicherung
Das Fahrzeug wurde in einer Fachwerkstatt repariert und dabei wurde die notwendige Sorgfalt nicht beachtet. Aufgrund der
mängelbehafteten Arbeitsweise bleibt das Fahrzeug mit einem elektronischen Defekt liegen. Seitens der Fachwerkstatt wird
jegliche Verantwortung abgelehnt. Mit anwaltlicher Hilfe wird die Sachlage schnell geklärt. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung
übernimmt die Anwwaltskosten.
Ein Bußgeldbescheid aufgrund eines Verkehrsdeliktes wird dem Versicherungsnehmer zugestellt. Ein Punkteeintrag im Verkehrszentralregister
in Flensburg sowie ein Fahrverbot wird angedroht. Der Versicherungsnehmer kann sich an kein Vergehen erinnern und erhebt Einspruch gegen
den Bußgeldbescheid. Der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmer klärt den Konflikt mit der Behörde. Die Anwaltskosten werden von der
Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.
Fahrzeugrechtsschutz
In der Fahrzeugrechtsschutzversicherung können ein Kraftfahrzeug oder mehrere Kraftfahrzeuge versichert werden. Hierzu müssen alle Fahrzeuge, die versichert
werden sollen im Versicherungsschein aufgeführt werden. Auf wen die Kraftfahrzeuge zugelassen sind, spielt in der Fahrzeugrechtsschutzversicherung keine Rolle.
Fahrerrechtsschutzversicherung
Ergänzend zur Fahrzeugrechtsschutzversicherung und Verkehrsrechtsschutzversicherung existiert die Fahrerrechtsschutzversicherung. In dieser ist ausschließlich
der Versicherungsnehmer als Teilnehmer im öffentlichen Strassenverkehr versichert. Der Versicherungsschutz bezieht auf alle Kraftfahrzeuge, bei denen der
Versicherungsnehmer weder Halter noch Eigentümer ist. Die Fahrerrechtsschutzversicherung ist zu empfehlen für Berufskraftfahrer, wie z.B:
- Taxifahrer
- Busfahrer
- LKW-Fahrer
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