1. Die Pferdelebensversicherung
2. Voraussetzung für die Lebensversicherung - Pferd
3. Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung
4. Folgende Punkte sind durch die Pferdelebensversicherung mitversichert
5. Besonderheiten in der Pferdelebensversicherung
6. Versicherbare Pferde
7. Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung
8. Leistungen der Pferdelebensversicherung
9. Ausschlüsse in der Pferdelebensversicherungen
10. Schadenbeispiele in der Pferdelebensversicherung
1. Die Pferdelebensversicherung
Eine Pferdelebensversicherung kann zwar prinzipiell für jedes Pferd bis zu einem gewissen Alter abgeschlossen werden, als unerlässlich gilt die Lebensversicherung Pferd allerdings für alle Turnier - und Zuchtpferde .
Sollten diese durch Krankheit oder Unfälle versterben, ist der finanzielle Schaden für den Halter sehr hoch.
2. Voraussetzung für die Lebensversicherung - Pferd
Voraussetzung für die Lebensversicherung Pferd ist, dass das Pferd nicht älter als zehn Jahre bei Abschluss der Pferdeversicherung Police ist.
3. Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung
Die Höhe der Versicherungssumme für die Pferdelebensversicherung ist begrenzt auf den Kaufpreis oder den aktuellen Wert des Pferdes.
4. Folgende Punkte sind durch die Pferdelebensversicherung mitversichert
- Todesfall
- Nottötung bei Krankheit oder Unfall
- Entschädigung bei Transport, Brand, Diebstahl sowie Blitzschlag
5. Besonderheiten in der Pferdelebensversicherung
Einige Anbieter von Pferdelebensversicherungen haben in ihren Tarifen Besonderheiten inkludiert, wie z.B.
dauerhafte Unbrauchbarkeit
versichert ist hierbei die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (aufgrund von Sterilität) sowie die
dauernde Unbrauchbarkeit des Pferdes aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Liegt diese Unbrauchbarkeit vor,
wird die vereinbarte Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung an den Pferdeeigentümer ausbezahlt.
6. Versicherbare Pferde
In der Pferdelebensversicherung können alle gesunden Pferde ab dem 4. Lebensmonat versichert werden. Das Höchstalter für die Versicherbarkeit beträgt 11 Jahre.
7. Versicherungssumme der Pferdelebensversicherung
Die Versicherungssumme in Pferdelebensversicherung sollte dem Wert des Pferdes entsprechen. Des weiteren ist die Versicherungssumme abhängig vom
- Alter des Pferdes
- Abstammung des Pferdes
- Ausbildung des Pferdes
- Erfolgen des Pferdes
Das Versicherungsunternehmen kann die Versicherungssumme mit einer einseitigen Erklärung herabsetzen, wenn diese nachweislich zu hoch angesetzt wurde. Als Richtwert der Versicherungssumme wird der Ankaufswert des Pferdes angesetzt.
8. Leistungen der Pferdelebensversicherung
Bei Pferden ab dem 9. Lebensjahr bis einschließlich 11. Lebensjahr sowie bei einer Versicherungssumme über 25.000 Euro beträgt die Leistung 70 % der vereinbarten Versicherungssumme. Ansonsten werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme im Schadensfall ausbezahlt.
9. Ausschlüsse in der Pferdelebensversicherungen
In der Pferdelebensversicherung sind Pferde ausgeschlossen, deren Standort außerhalb von Deutschland liegt. Ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind aktive Rennpferde. Der Grund hierfür ist, das ein erhöhtes Risiko besteht und diese nur auf vorherige Anfrage beim Versicherer versicherbar sind.
10. Schadenbeispiele in der Pferdelebensversicherung
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Verstirbt das versicherte Pferd aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, so muss der Pferdebesitzer die Kosten für dessen Abtransport übernehmen. Hierbei hilft die Pferdelebensversicherung mit einer finanziellen Leistung.
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Wird eine Zuchtstute unbrauchbar, so kann sich der Pferdebesitzer aufgrund der Auszahlung der Pferdelebensversicherung eine neue Zuchtstute kaufen.
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