Der Betreiber einer Windkraftanlage hat eine hohe Investition für die Zukunft getätigt. Diese Investition sollte sich natürlich rechnen.
Umso wichtiger ist die Absicherung gegen eventuelle Schäden und Nutzungsausfälle.
Fällt die Technik aus, erzielt der Betreiber keine Rendite und muss für die Reparatur und Beschaffung von Ersatzteilen aufkommen. Viel schlimmer sind Schäden,
die durch die Windkraftanlage einem Dritten zugefügt werden, wie z.B. einen Brand oder aufgrund von Eisbefall. Die finanziellen Risiken dieser Art werden am besten
durch die Windkraftanlagenversicherung abgedeckt.
Beim Bau und Betrieb einer Windkraftanlage sorgen die nachfolgenden Ursachen für die meisten finanziellen Verluste:
- Schäden während der Bauphase
- Schäden an der fertig gestellten Anlage
- Einnahmeverluste aufgrund Unterbrechung des laufenden Betriebs
- Haftpflichtschäden bei Dritten
Sachschäden an der Windkraftanlage in der Bauphase
In der Bauphase der Windkraftanlage entsteht ein Sachschaden der zu nicht eingeplanten Kosten führt. Eine Absicherung erfolgt hierbei durch die Montageversicherung.
Schäden an der Windkraftanlage während des laufenden Betriebs
Bei Schäden an der Windkraftanlagen während des laufenden Betriebs wird eine entsprechende Elektronikversicherung benötigt. Diese deckt die finanziellen Folgen durch
Schäden ab. U.a sind folgende Schadenereignisse versichert:
- Ungeschicklichkeit
- Bedienungsfehler
- Böswilligkeit
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- Ausführungsfehler
- Versagen von Messeinrichtungen
- Versagen von Regeleinrichtungen
- Versagen von Sicherheitseinrichtungen
- Sturm
- Hagel
- Feuer
- Blitzschlag
- Explosion
- Elementargefahren - falls vereinbart -
Versicherte Kosten
- Reparaturkosten
- Instandsetzungskosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Aufräumungskosten
- Entsorgungskosten
- Bewegungskosten
- Schutzkosten
Entgangene Einnahmen aufgrund Betriebsunterbrechung
Fällt die Energieerzeugung aufgrund eines Sachschadens aus, führt dies meist zu erheblichen Einnahmeverlusten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die
entgangenen Einnahmen der Energieanlage innerhalb der vertraglich vereinbarten Haftzeit. Vorausgesetzt die Betriebsunterbrechung beruht auf einen versicherten Sachschaden.
Haftpflichtschäden
Durch den Betrieb einer Windkraftanlage können sehr vielschichtigte Haftpflichtschäden entstehen. Diese können sich von einfachen Sachschäden bis hin zu schwerwiegenden
Personenschäden an Dritten erstrecken. Bereits während der Bauphase ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Für den laufenden Betrieb sollte eine
Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart werden. Optimal ergänzt wird diese durch die Umwelthaftpflichtversicherung.
Grundsätzlich prüft der Haftpflichtversicherer im ersten Schritt, ob der Betreiber für den Schaden überhaupt verantwortlich ist. Sind die Schadensersatzforderungen der
Anspruchstellers berechtigt, so erfolgt der finanzielle Ausgleich des Schadens an den Geschädigten. Höchstens jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Sind die Schadensersatzforderungen unberechtigt, werden diese vom Versicherer abgelehnt, notfalls auch gerichtlich, - passiver Rechtsschutz.
0 Kommentare