Die Firmenrechtsschutzversicherung erstreckt sich auf Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit stehen.
Im Versicherungsschutz der Firmenrechtsschutzversicherung enthalten sind:
- Schadensersatzrechtsschutz
wie z.B.: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
- Arbeitsrechtsschutz
wie z.B.: Versetzung oder Kündigung von Mitarbeitern
- Strafrechtsschutz
wie z.B.: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten oder bei fahrlässigen Straftaten
- Sozialgerichtsrechtsschutz
wie z.B.: bei einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer (Streitigkeiten über Entschädigung bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall, Rentenansprüche, usw.)
Der Versicherungsschutz der Firmenrechtsschutzversicherung ist nur für die genau im Versicherungsschein angegebene berufliche Tätigkeit gültig.
Ist ein Unternehmen in einzelne Betriebe aufgesplittet, die personell, räumlich und betrieblich eindeutig voneinander getrennt agieren, ist für jeden Betrieb eine eigenständige Firmenrechtsschutzversicherung erforderlich.
Vom Standard-Versicherungsschutz ausgenommen, aber separat versicherbar:
- Verkehrsrechtsschutz
Rechtsstreitigkeiten, die entstehen als Halter, Fahrer, Eigentümer oder Besitzer von Motorfahrzeugen
- Familienrechtsschutz
im privaten Bereich des Versicherten und dessen Familie und Familienmitgliedern
- Grundstücksrechtsschutz
Rechtskonflikte aus Grundstückseigentum oder Pacht oder Miete
Vom Versicherungsschutz generell ausgeschlossen sind:
- Versicherungsfälle, die vom Versicherungsnehmer vorsätzlich oder rechtswidrig verursacht wurden (außer bei Ordnungswidrigkeiten)
- Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers
- Patent- und Urheberrechtsverletzungen
- Enteignungsverfahren
- Zahlung von Geldstrafen bzw. Bußgeldern von verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen
Die Höhe des Beitrages wird anhand der Anzahl der Beschäftigen des Unternehmens sowie der Lohn- und Gehaltssumme vom Versicherungsunternehmen kalkuliert.
- Unbegrenzte Versicherungssumme
europaweit und weltweit, für alle Bereiche, auch für den Bereich Strafkaution
- Weltweiter Versicherungsschutz
ohne zeitliche Begrenzung, auch bei Urlaubs- und Geschäftsreisen; für Work & Travel, Au-Pair-Aufenthalte und Schüleraustausch; auch bei Verträgen über das Internet
- Vorsorge-Rechtsschutz
für alle neu hinzukommenden versicherbaren Risiken automatischer Versicherungsschutz mit dem bestmöglichen Versicherungsschutz, der geringsten Selbstbeteiligung und ohne die sonst üblichen Wartezeiten
- Vermittlung einer kostenfreien telefonischen Erstberatung
auch bei nicht versicherten Angelegenheiten, Erstberatung durch unabhängige Rechtsanwälte
- Update-Garantie
beitragsneutrale Leistungsverbesserungen des Versicherungsschutzes sind automatisch mitversichert
- Verzicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
wird die Rechtsstreitigkeit mit der anwaltlichen Erstberatung abgeschlossen, wird auf die Selbstbeteiligung verzichtet