1. Vorab
2. Grundlage der vermögenswirksamen Leistungen
3. Vermögensbildungsgesetz
4. Anlageformen / Durchführungswege
5. Steuerliche Betrachtung
1. Vorab
Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine staatlich geförderte Sparform, bei der oftmals der Arbeitgeber einen Teilbetrag für den Arbeitnehmer übernimmt.
2. Grundlage der vermögenswirksamen Leistungen
Dies geschieht auf Grundlage von
- Arbeitsvertrag
- Betriebsvereinbarung
- Tarifvertrag
Die vermögenswirksamen Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer gewählte Anlagekonto überwiesen. Der Arbeitnehmer kann
durch Eigenleistung den Anlagebetrag erhöhen.
3. Vermögensbildungsgesetz
Grundlage der vermögenswirksamen Leistungen ist das 5. Vermögensbildungsgesetz - VermBG -. Dieses hat das Ziel der Förderung der Vermögensbildung des Arbeitnehmers.
Die staatliche Förderung nach dem 5. VermBg erfolgt in Form der Arbeitnehmersparzulage, die je nach Anlageform / Durchführungsweg bestimmte Begrenzungen
aufweist.
4. Anlageformen / Durchführungswege
Anlageform |
Beispiele |
Sperrfrist |
Förderung |
Voraussetzung |
Betriebliche Sparformen |
Aktienfonds, Mitarbeiterkapitalbeteiligung |
6 Jahre |
maximal 400 Euro jährlich davon 20 % einmalig |
zu versteuerndes Einkommen >20.000 Euro bzw. >40.000 Euro |
Bausparvertrag |
|
7 Jahre |
maximal 470 Euro jährlich davon 9 % |
zu versteuerndes Einkommen >17.900 Euro bzw. >35.800 Euro |
Sparvertrag |
|
keine |
keine |
keine |
Altersvorsorgeleistungen |
private Rentenversicherung, private Lebensversicherung |
keine |
keine |
keine |
5. Steuerliche Betrachtung der vermögenswirksamen Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen sind aus steuerlicher Sicht ein Bestandteil des Einkommens des Arbeitnehmers und unterliegen somit der Sozialversicherungspflicht und Einkommenssteuerpflicht. Jedoch ist die staatliche Sparzulage nicht steuerpflichtig.
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