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Versicherungsvergleich.de Sport Berufsunfähigkeitsversicherung für Sportler
Berufsunfähigkeitsversicherung für Sportler
Information
2. Sportunfähigkeitsversicherung
2.1. Versicherungsleistung der Sportunfähigkeitsversicherung
2.2. Beitragsaufwand der Sportunfähigkeitsversicherung
2.3. Versicherungsleistung bei anderer Tätigkeit
3. Berufsunfähigkeitsversicherung für Sportler
3.1. Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
3.2. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
1. Allgemein
Die besondere Art der Berufsunfähigkeitsversicherung für Sportler ist die Sportunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung - in ihren Varianten. Diese ist eine der wichtigsten Versicherungen für einen Profisportler.
2. Sportunfähigkeitsversicherung
Die Sportunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz für den Profisportler und dessen Familie, wenn es zu Ereignissen kommt, wie
- Unfall
- Krankheit
- Tod
Erleidet ein Profisportler einen Sportunfall oder wird die Sportunfähigkeit aufgrund einer Krankheit festgestellt, muss diese durch einen anerkannten Arzt bescheinigt werden. Um sich von der endgültigen Sportunfähigkeit des Profisportlers zu vergewissern, wird bei vielen Versicherungsesellschaften eine interne Nachprüfung veranlasst. Der betroffene Sportler muss daher mit langen Wartezeiten rechnen bis die vereinbarte Versicherungsleistung aus der Sportunfähigkeitsversicherung geleistet wird.
Insbesondere Sportler wie z.B.: Fussballer, Handballer, Tennisspieler, Golfer, Leichtathleten und Radsportler, die ihre Sportart hauptberuflich ausüben, sind von der Sportunfähigkeit betroffen.
2.1. Unterschiedliche Versicherungsleistungen der Sportunfähigkeitsversicherung
In der Sportunfähigkeitsversicherung sind unterschiedliche Versicherungsleistungen möglich. Je nach Versicherungsgesellschaft kann eine monatliche Sportunfähigkeitsrente oder eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart werden. Die Kapitalzahlung ist meist begrenzt auf das fünffache Jahresgehalt des Profisportlers.
Wird ein Tarif mit monatlicher Rente gewählt, so wird die Zahlung eingestellt, sobald der Sportler wieder am Profisport aktiv teilnehmen kann. Eine Rückzahlung der bereits in Anspruch genommenen Versicherungsleistung aus der Sportunfähigkeitsversicherung durch den Sportler muss nicht erfolgen.
2.2. Beitragsaufwand der Sportunfähigkeitsversicherung
Der Beitragsaufwand zur Sportunfähigkeitsversicherung hängt von den nachfolgenden Faktoren ab
- Alter des Sportler
- ausgeübte Sportart
- Höhe der Versicherungsleistungen
2.3. Vereinbarte Versicherungsleistung bei anderer Tätigkeit
Die vereinbarte Versicherungsleistung wird weiter geleistet, auch wenn der sportunfähige Profisportler als Trainer oder Berater eines anderen Sportlers, auch in der selben Sportart, tätig ist. Begründung: Bei der Tätigkeit als Trainer oder Berater ist die Ausübung der versicherten Sportart zur Erzielung des Lebensunterhalts nach wie vor nicht möglich. Die meisten Versicherungsgesellschaften der Sportunfähigkeitsversicherung verzichten in ihren Bedingungswerken auf die Klausel der abstrakten Verweisung.
3. Berufsunfähigkeitsversicherung für Sportler
Für Berufssportler/Profisportler ist der Abschluss einer Selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) nur eingeschränkt möglich.
Folgende Varianten werden von den Versicherungsunternehmen angeboten:
3.1. Selbständige Berufsunfähigkeisrente mit der Klausel Erwerbsunfähigkeitsklausel
Erwerbsunfähigkeitsklausel
"Die Erwerbsunfähigkeitsklausel besagt, dass die Erwerbsunfähigkeitsvorsorge versichert ist. Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die versicherte Person
- infolge von Krankheit
- Körperverletzung
- oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalles,
die ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, mehr als 3 Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Zu den Erwerbstätigkeiten zählen alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und alle selbständigen Tätigkeiten.
Die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt."
3.2. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit z.B. nachfolgender Einschränkung
Eckdaten zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung für Sportler
Kriterium | Erläuterung |
---|---|
Sportarten | Fussball, Eishockey, Volleyball, Handball, Basketball |
Vertra mit einem Verein | 1. oder 2. Bundesliga, Fussballer auch 3. Bundesliga |
Herkunft des Sportlers | aus einem europäischen Land, Kanada, USA |
Eintrittsalter der versicherten Person | 18 bis 30 Jahre |
Endalter der versicherten Person | maximal 35 Jahre |
Leistungsendalter der versicherten Person | maximal 35 Jahre |
BUZ-Rentenhöhe | max. 36.000 Euro jährlich, bei Jahresgehalt über 1 Mio. Euro max. 60.000 Euro jährlich |
Leistungsfreie Zeit | 9 Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit |
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