1. Vorab
2. Was ist in der Glasversicherung versichert?
3. Was ist in der Glasversicherung nicht versichert?
4. Welche Kosten sind in der Glasversicherung generell versichert?
5. Welche zusätzlichen Kosten können versichert werden?
6. Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
7. Welche Schäden sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
1. Vorab
Die Glasversicherung ist dem Bereich der Sachversicherung zuzuordnen. Normalerweise wird diese zusammen mit der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung kombiniert.
2. Was ist in der Glasversicherung versichert?
Gegenstand des Versicherungsschutzes der Glasversicherung ist die Absicherung gegen Glasbruchschäden. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz gegen Glasbruch für Schäden am Versicherungsort. Dies ist das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude oder Räume von Gebäuden. Für Mobiliarverglasung, also bewegliche Gegenstände,
wie z.B. ein Glastisch oder eine Vitrine, besteht nur innerhalb des Versicherungsortes Versicherungsschutz.
3. Was ist in der Glasversicherung nicht versichert?
Nicht in der Glasversicherung beinhaltet sind optische Gläser, Geschirr, Beleuchtungskörper, Handspiegel, Photovoltaikanlagen, Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind.
4. Welche Kosten sind in der Glasversicherung generell versichert?
Als Folge eines Versicherungsfalles notwendig und tatsächlich angefallene Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, sog. Notverglasungen, sowie das Entsorgen von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz, sog. Entsorgungskosten, sind im Versicherungsschutz beinhaltet.
5. Welche zusätzlichen Kosten können in der Glasversicherung versichert werden?
Kosten für einen Kran oder ein Gerüst, um das Liefern und Montieren der versicherten Sache zu verbessern. Aufwendungen für das Erneuern eines Anstrichs, einer Malerei, einer Beschriftung, einer Verzierung oder einer Folie.
6. Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht für Oberflächenbeschädigungen wie Schrammen, Muschelausbrüche sowie das Undicht werden der Randverbindungen bei Mehrscheibenisolierverglasungen. Bei den Gefahren, die durch die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung versichert sind, besteht in der Glasversicherung kein Versicherungsschutz.
7. Welche Schäden sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, auf Grund von:
- Krieg
- Innere Unruhen
- Kernenergie
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