1. Regelung
2. Kautionszahlung in der Rechtsschutzversicherung
3. Schadensbeispiel
1. Regelung
Im Rahmen der sportlichen Aktivitäten können Schäden passieren, an denen dritte Personen ungewollt beteiligt und betroffen sind.
Sind Dritte betroffen, so muss damit gerechnet werden, dass wegen Körperverletzung auch ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Hiergegen müssen Sie sich wehren und das kann sehr, sehr viel Geld kosten. Ganz ernst wird es, wenn durch Sie ein Dritter schwer verletzt wird oder gar verstirbt. In manchem Land werden Sie dann erstmal festgesetzt, d.h. Sie kommen in Haft und dann nur gegen Zahlung einer Kaution wieder frei. Schutz erhalten Sie durch die Wahl des richtigen Rechtsschutztarifes der hier leistet. Das richtige Angebot und Sie haben den passgenauen Schutz.
2. Kautionszahlung in der Rechtsschutzversicherung
Die Sicheheitsleistung durch eine Geldzahlung wird als Kaution bezeichnet. Gem. den Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen trägt das Versicherungsunternehmen
die Kosten der Kaution, wenn diese den Versicherungsnehmer vor einstweiligen Strafverfolgungsmaßnahmen verschont. Die Strafverfolgungsmaßnahmen muss jedoch auf
ein Ereignis beruhen, dass unter den Versicherungsschutz fällt. Die Höhe der Kautionszahlung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
3. Schadensbeispiel
Bei einer Mountainbike-Tour stürzt der Versicherungsnehmer. Der nachfolgende Fahrer stürzt über das Mountainbike des verunfallten Versicherungsnehmers und verletzt sich dabei erheblich. Beide Mountainbiker werden von der Bergrettung medizinisch versorgt (Erstversorgung) und in das nächstgelegene Krankenhaus zur weiteren Behandlung eingeliefert.
Dem Versicherungsnehmer wird eine Strafanzeige wegen Körperverletzung sowie eine Schadensersatzforderung des nachfolgenden Fahrers aufgrund von Verdienstausfall zugestellt.