Werden die versicherten Gegenstände zerstört oder gehen diese verloren erfolgt die Entschädigung auf Basis des Neuwertes am Schadentag.
Bei Beschädigung der versicherten Gegenstände werden die Reparaturkosten übernommen. Beträgt der Zeitwert weniger als 50 % des Neuwertes, so wird
der Zeitwert erstattet.
Jagdwaffen, deren Einzelwert über 5.000 Euro liegt, ist ein Wertnachweis erforderlich. Bei älteren Waffen ist zu empfehlen den Wert von
einem Waffenhändler oder einen Büchsenmacher schätzen zu lassen.
Der Wert von neu erworbenen Waffen geht aus der Anschaffnungsrechnung hervor.
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