Die Zunahme extremer Unwetter und Naturkatastrophen ist eine Folge des Klimawandels. Zu großen Schäden am Gebäude, am Hausrat oder Inventar können Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder starker Schneefall führen. Jeder kann davon betroffen sein. Insbesondere Starkregen kann Überschwemmungen verursachen, auch weit entfernt von einem Gewässer oder einem Hochwassergebiet.
Ein umfassender Versicherungsschutz gegen Schäden aus Naturgefahren ist daher für Privatpersonen und auch Unternehmen unverzichtbar. Ob Eigentümer, Mieter oder Pächter, alle sind gefordert, Eigenvorsorge zu betreiben, wie durch präventive Maßnahmen am sowie im Gebäude.
Versicherbarkeit gegen Elementarschäden
Etwa 98,5 % der Gebäude sind mit einem Standardprodukt gegen Elementarschäden versicherbar. Die restlichen 1,5 % der Gebäude liegen oft in stark Hochwasser gefährdeten Gebieten. Auch für diese Gebäude besteht meistens die Möglichkeit einen adäquaten Versicherungsschutz zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist die Installation von schaden verhütenden Maßnahmen oder die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung je Schadensfall.
Einteilung in Gefahrenzonen
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft hat ein bundesweit einheitliches Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) erstellt. Dieses System ermöglicht den Versicherungsgesellschaften, die exakte Risikoeinstufung von Gebäuden in Deutschland. Hierbei erfolgt die Einstufung in 4 Gefährdungsklassen. Je höher die Gefährdungsklasse, desto höher ist der Beitrag.
Höhe des Beitrages zur Elementarversicherung
Rund 87 % der Gebäude in Deutschland befinden sich in der niedrigsten Gefährdungsklasse 1 nach ZÜRS. Der Beitragsaufwand für ein Einfamilienhaus in dieser Gefährdungsklasse 1 beträgt ca. 100 Euro jährlich für die Elementarversicherung für das Gebäude und für den Hausrat.
Elementarversicherung notwendig?
Ob Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung von Elementarschäden gefährdet ist, lässt sich prüfen, z.B.: liegt diese in einer Senke. Bei Ihrer Gemeinde oder der entsprechenden Fachbehörde erhalten Sie die Gefahrenkarten und Informationen zu historischen Schadensfällen. Besteht eine erkennbare Gefährdung, ist es empfehlenswert, sich bei einem Ortstermin durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro beraten zu lassen, um entsprechende Schadenverhütungsmaßnahmen zu erörtern und evtl. durch bauliche Änderungen durch einen Fachbetrieb installieren zu lassen.
Leistung im Schadensfall
Im Schadensfall richtet sich die Leistung nach der Höhe der Reparaturkosten für das beschädigte Gebäude sowie für den beschädigten Hausrat. Falls es erforderlich sein sollte, wird der Neubau eines gleichwertigen Gebäudes ersetzt.
0 Kommentare