Die Musikinstrumentenversicherung beinhaltet die sog. "Allgefahrendeckung". Dies bedeutet, daß das Musikinstrument und dessen Zubehör gegen alle Gefahren, denen es
ausgesetzt ist, versichert ist und die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen der Musikinstrumentenversicherung ausgeschlossen sind.
Versicherungsumfang
Der Versicherungsumfang der Musikinstrumentenversicherung beinhaltet die im Versicherungsschein aufgeführten elektronischen und sonstigen Instrument sowie deren Zubehör.
Versicherte Gefahren und Risiken
- Fahrlässigkeit
- unsachgemäße Handhabung
- Vorsatz Dritter
- Kurzschluß
- Überspannung
- Induktion
- Brand
- Blitschlag
- Explosion
- Implosion
- Wasser
- Feuchtigkeit
- Überschwemmung
- Einbruchdiebstahl
- Diebstahl
- Beraubung
- Plünderung
- Sabotage
- Unterschlagung
- Betrug
- höhere Gewalt
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- Ausführungsfehler
- Verlust
- Beschädigung
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz der Musikinstrumentenversicherung
- Lackschäden
- Kratzschäden
- Schrammschäden
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Krieg
- kriegsähnliche Ereignisse
- Bürgerkrieg
- Revolution
- Rebellion
- Aufstand
- innere Unruhen
- Kernenergie, radioaktive Substanzen oder nukleare Strahlung
- Erdbeben
- Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt sein mussten
- betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung
Geltungsbereich der Musikinstrumentenversicherung
Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist begrenzt auf die aktuellen EU-Mitgliedsstaaten. Jedoch kann der Geltungsbereich gegen einen Beitragszuschlag
auf "weltweit" ausgedehnt werden - dies muss im Versicherungsvertrag explizit vertraglich vereinbart werden.
Leistung im Schadensfall
Im Schadensfall erfolgt ein finanzieller Ausgleich bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für:
- die anfallenden Reparaturkosten
- bei einem Totalschaden oder Verlust bis zur Höhe des Neuwertes
Der Neuwert wird erstattet, wenn die Versicherungssumme nachfolgend ermittelt wurde:
|
aktueller Listenpreis der versicherten Instrumente |
+ |
Zubehör |
+ |
spezifische Verkabelung |
+ |
Fracht |
+ |
Montage |
+ |
Mehrwertsteuer |
Besonderheiten ausgewählter Versicherer
Bei ausgewählten Versicherungsunternehmen sind weitere Leistungen im Versicherungsschutz beinhaltet.
- Übernahme der Kosten für ein Leihinstrument während der Reparaturdauer
- Übernahme der Portokosten für die Versendung an die Werkstatt
- 24-Stunden-Deckung im KFZ
Kosten der Musikinstrumentenversicherung
Der Beitrag zur Musikinstrumentenversicherung richtet sich nach den folgenden Faktoren:
- Art des Musikinstruments
- Wert des Musikinstruments
- Art des Zubehörs
- Wert des Zubehörs
- Anzahl der Instrumente
- vereinbarter Geltungsbereich (EU-weit oder weltweit)
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