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Reiseunfallversicherung

Information

Die Reiseunfallversicherung, als besondere Form der Reiseversicherung, ist bei bestimmten Ereignissen im Urlaub eine sinnvolle Ergänzung. Denn die gesetzliche Unfallversicherung erbringt keine Leistung bei Urlaubsreisen. Diese leistet nur auf dem Weg zur Arbeitsstätte und zurück und während der Arbeit. Also eine Leistung während der Freizeit erfolgt nicht.

Die Reiseunfallversicherung bietet analog der privaten Unfallversicherung eine sog. 24-Stunden-Deckung und einen weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.

Kosten der Unfallversicherung

Die Beiträge für die private Unfallversicherung sind moderat.

Invaliditäts-
grundsumme
Progression Summe bei Vollinvalidität Todesfallsumme Jahresbeitrag Monatsbeitrag
100.000 Euro 225 % 225.000 Euro 20.000 Euro 71,40 Euro* 6,25 Euro*
200.000 Euro 500 % 1.000.000 Euro 40.000 Euro 190,40 Euro* 16,66 Euro*
150.000 Euro 1.000 % 1.500.000 Euro 40.000 Euro 332,70 Euro* 27,73 Euro*

*Basis der Berechnungen: 30-jährige Person, kaufmännische Tätigkeit

Leistungsumfang der Reiseunfallversicherung

  • Invaliditätsleistung
  • Todesfallleistung
  • Bergungskosten, wie z,B:
  • Suchmaßnahmen
  • Rettungsmaßnahmen
  • Bergungsmaßnahmen
  • Transport- und Überführungskosten

Wesentlicher Grundgedanke der Reiseunfallversicherung

Der wesentliche Grundgedanke der Reiseunfallversicherung ist die finanzielle Absicherung der Folgen eines Unfalls, insbesondere bei Invalidität. Bei einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung als Folge eines Unfalles wir die vertraglich vereinbarte Invaliditätsleistung entsprechend dem festgestellten Invaliditätsgrad ausbezahlt.

In der Reiseunfallversicherung belaufen sich die üblichen Invalidätssummen auf 30.000 Euro bis 50.000 Euro. Verliert die versicherte Person als Folge eines Unfalls den Geruchssinn, so werden 5 % der vereinbarten Versicherungssumme an den Versicherten ausbezahlt. Beim Verlust eines Arms oder eines Beins werden 70 % der vereinbarten Invaliditätssumme ausbezahlt.

Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Im Regelfall beläuft sich die Todesfallsumme auf 15.000 Euro bis 20.000 Euro.