1. Vorab
2. Versicherungsumfang
3. Versicherte Gefahren/Risiken
4. Versicherungssumme
5. Anpassung der Versicherungssumme
6. Prämie
7. Worauf Sie bitte achten möchten
8. Anmerkung
9. Wertermittlungsbögen
1. Vorab
Die Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung genannt, gehört nach der Betriebshaftpflichtversicherung, zu den wichtigsten Versicherungen,
für jeden Gewerbetreibenden, der über gewerbliche Räume verfügt. Zu vergleichen ist die Betriebsinhaltsversicherung mit der Hausratversicherung für den
privaten Bereich.
2. Versicherungsumfang
In der Inhaltsversicherung können alle Gegenstände und Sachen, die für den gewerblichen Betrieb notwendig sind, abgesichert werden.
Hierzu zählen neben der kaufmännischen und technischen Betriebsausstattung auch Vorräte und Waren, die vom Versicherungsnehmer in der Betriebsstätte
aufbewahrt werden.
Gegenstände, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden können über die Gegenstandsversicherung abgesichert werden.
3. Versicherte Gefahren/Risiken
Die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag und Explosion), Raub, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus, sind Bestandteil des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsumfang kann auf den Bereich Elementarschäden (Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen) ausgedehnt werden.
4. Versicherungssumme
Die Inventarversicherung oder Inhaltsversicherung ist die Hausratversicherung für den gewerblichen Bereich. Alle Werte der kaufmännischen und technischen Einrichtungen sowie Waren und Vorräte ergeben die Versicherungssumme.
5. Anpassung der Versicherungssumme
Durch technische Änderungen wie auch Preisänderungen ist es erforderlich, dass die Versicherungssumme angepasst und erhöht wird. Bei der Inventarversicherung bzw. Inhaltsversicherung ist diese dynamische Anpassung automatisch beinhaltet.
6. Prämie
beläuft sich jährlich auf rund 10 - 12 Euro je 10.000 Euro Versicherungssumme, ganz nach Umfang des Schutzes.
Im Gegensatz zur Hauratversicherung existiert kein pauschaler Wert pro Quadratmeter Wohnfläche noch die Klausel "Unterversicherungsverzicht". Die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme liegt allein in der Verantwortung des Versicherungsnehmers - meist kann ein Wertermittlungsbogen als Orientierungshilfe herangezogen werden. Wird eine zu geringe Versicherungssumme vereinbart, ist ein Abzug von der Ersatzleistung durchaus üblich.
7. Worauf Sie bitte achten möchten
Beinhaltet der Versicherungstarif eine Aussenversicherung und wenn ja, in welchem Umfang?
Sind die Kosten eines Überspannungsschadens mitversichert?
Werden im Schadenfall die Kosten für provisorische Sicherungen/Sicherheitsmassnahmen übernommen und wenn ja, in welcher Höhe?
Sind Bargeld, Wertsachen mitversichert und wenn ja, zu welchen Voraussetzungen, in welchen Behältnissen und in welcher Höhe?
8. Anmerkung
Bei der Inhaltsversicherung handelt es sich grundsätzlich um eine Neuwertversicherung. Jedoch ist in vielen Tarifen vereinbart, dass nur dann
der Neuwert der beschädigten Sache bezahlt wird, wenn die beschädigte Sache vor der Beschädigung noch einen Wert von 40 % des Neuwertes hatte.
Liegt der Wert nicht erreicht, wird nur der Zeitwert der beschädigten Sache erstattet.
9. Wertermittlungsbögen
Zur Wertermittlung der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung stehen nachfolgend zwei Wertermittlungsbögen zur Verfügung.
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