Vereinsgebäudeversicherung - Vereinsgebäude versichern
Wie jede Privatperson sein Haus durch eine Wohngebäudeversicherung absichert, sollte auch jeder Verein eine Vereinsgebäudversicherung haben.
Diese Risiken kann der Verein versichern
Eine Vereinsgebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen der Schäden durch
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser (Schäden durch Rohrbruch und Frost)
- Sturm ab Windstärke 8 und deren Folgeschäden
- Hagelschäden
- Glasbruch
- Elementarschäden, soweit versicherbar (Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen, Schneedruck)
Wert des Vereinsgebäudes, welche Versicherungssumme soll versichert sein?
Grundsätzlich sollte der Neubauwert versichert werden mit Wertzuschlagsklausel, damit auch eventuelle Wertsteigerungen berücksichtigt werden. Die Klausel "Unterversicherungsverzicht" sollte beinhaltet sein.
Über die Einzelheiten, einschließich eines Vergleiches, der Vereinsgebäudeversicherung informieren Sie sich bitte hier Gebäudeversicherung .
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