Als Ausgangsbasis zur Ermittlung der Gewerbesteuer dient der Gewinn aus Gewerbebetrieb.
Dieser wird durch Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) erhöht oder durch Kürzungen (§ 9 GewStG) vermindert.
Die Erläuterungen zu den Begriffen Hinzurechnungen und Kürzungen finden Sie im INFO-Button.
Das Ergebnis aus dem Gewinn aus Gewerbetrieb, Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag, auf den der Gewerbesteuerhebesatz angewandt wird.
Evtl. Freibeträge, je nach Unternehmensform, werden bei der Ermittlung der Gewerbesteuer berücksichtigt.