Die Pflegerentenversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und wird von privaten Lebensversicherungsunternehmen angeboten. Die Leistungen aus der Pflegerentenversicherung werden bei Vertragsabschluss festgelegt und kommen bei Feststellung des Pflegefalles zur Auszahlung.
Eine staatliche Förderung für die Pflegerentenversicherung ist nicht vorgesehen.
Je nach Annahmerichtlinien der Versicherungsgesellschaften ist durchaus eine Gesundheitsprüfung anhand von Gesundheitsfragen erforderlich. Der Versicherer kann den Vertragsabschluss mit einem Kunden auch ablehnen.
Je nach Versicherungsunternehmen sehen die Tarife auch die Einmalzahlung des Beitrages vor. Im Regelfall erfolgt die Beitragszahlung in monatlichen Beirägen.
Die Überschussanteile werden bei den meisten Versicherungsunternehmen zur Erhöhung der Rentenleistung verwendet. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die laufenden Überschüsse mit dem Beitrag zu verrechnen. Dadurch sinkt der monatliche Beitragsaufwand.
Die Kündigung der Pflegerentenversicherung ist möglich. Der Versicherungsnehmer erhält, jedoch nur einen Teil der bereits bezahlten Beiträge zurück.
Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Betrag wird monatlich ausbezahlt. Je nach Pflegestufe ist dieser variabel. Zusätzlich zum vereinbarten Auszahlungsbetrag können noch entsprechende Überschussanteile kommen.
Die Einordnung in die Pflegestufen erfolgt analog der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zusätzlich ist auch die Einstufung nach ADL (activity of daily living) möglich. Hierbei stellt der Arzt fest, welche alltäglichen Aktivitäten vom Versicherten nicht mehr ausgeführt werden können. Hierzu zählen z.B.: Essen und Trinken, Waschen, Einkaufen
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