Versicherungsvergleich.de

Versicherungsvergleich - mit persönlicher Beratung -

Pflegerentenversicherung

Information

1.    Vorab
2.    Nachfolgend die FAQ
2.1. Ist die Pflegerentenversicherung staatlich gefördert?
2.2. Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
2.3. Ist die Beitragszahlung mit einem Einmalbeitrag möglich?
2.4. Was geschieht mit den Überschüssen?
2.5. Kann der Vertrag gekündigt werden?
2.6. Wie erfolgt die Auszahlung?
2.7. Wie erfolgt die Einordnung in die Pflegestufen?

1. Vorab

Die Pflegerentenversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und wird von privaten Lebensversicherungsunternehmen angeboten. Die Leistungen aus der Pflegerentenversicherung werden bei Vertragsabschluss festgelegt und kommen bei Feststellung des Pflegefalles zur Auszahlung.

2. Nachfolgend die FAQ

2.1. Ist die Pflegerentenversicherung staatlich gefördert?

Eine staatliche Förderung für die Pflegerentenversicherung ist nicht vorgesehen.

2.2. Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich?

Je nach Annahmerichtlinien der Versicherungsgesellschaften ist durchaus eine Gesundheitsprüfung anhand von Gesundheitsfragen erforderlich. Der Versicherer kann den Vertragsabschluss mit einem Kunden auch ablehnen.

2.3. Ist die Beitragszahlung mit einem Einmalbeitrag möglich?

Je nach Versicherungsunternehmen sehen die Tarife auch die Einmalzahlung des Beitrages vor. Im Regelfall erfolgt die Beitragszahlung in monatlichen Beirägen.

2.4. Was geschieht mit den Überschüssen?

Die Überschussanteile werden bei den meisten Versicherungsunternehmen zur Erhöhung der Rentenleistung verwendet. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit die laufenden Überschüsse mit dem Beitrag zu verrechnen. Dadurch sinkt der monatliche Beitragsaufwand.

2.5. Kann der Vertrag gekündigt werden?

Die Kündigung der Pflegerentenversicherung ist möglich. Der Versicherungsnehmer erhält, jedoch nur einen Teil der bereits bezahlten Beiträge zurück.

2.6. Wie erfolgt die Auszahlung?

Der bei Vertragsabschluss vereinbarte Betrag wird monatlich ausbezahlt. Je nach Pflegestufe ist dieser variabel. Zusätzlich zum vereinbarten Auszahlungsbetrag können noch entsprechende Überschussanteile kommen.

2.7. Wie erfolgt die Einordnung in die Pflegestufen?

Die Einordnung in die Pflegestufen erfolgt analog der gesetzlichen Pflegeversicherung. Zusätzlich ist auch die Einstufung nach ADL (activity of daily living) möglich. Hierbei stellt der Arzt fest, welche alltäglichen Aktivitäten vom Versicherten nicht mehr ausgeführt werden können. Hierzu zählen z.B.: Essen und Trinken, Waschen, Einkaufen