Bei der Inbetriebnahme von neuen technischen Anlagen ist eine Montage und ein Probebetrieb meist erforderlich. Die Montageversicherung ist daher wichtig für Hersteller, Lieferanten und Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen.
Unter den Versicherungsschutz der Montageversicherung fallen:
das Montageobjekt
Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, zugehörige Reserveteile
die Montageausrüstung
Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Baubuden, Wohnbaracken, Autokrane und sonstige Fahrzeuge, schwimmende Sachen, Eigentum des Montagepersonals
Fremde Sachen
die nicht Teil des Montageobjektes oder der Montageausrüstung sind
Versicherte Gefahren und Schäden der Montageversicherung
In der Montageversicherung sind unverhergesehene Schäden (Zerstörung und Beschädigung) versichert, die entstanden sind aufgrund von:
- Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit
- Böswilligkeit
- Bedienungsfehler
- unsachgemäße Handhabung
- Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
- Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion
- Höhere Gewalt
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl
- innere Unruhen
- Streik oder Aussperrung
- betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope
Nutzer der Montageversicherung
In der Montageversicherung sind die Interessen alle Unternehmer versichert, die am Vertrag mit dem Besteller beteiligt sind. Hierzu zählen auch die Subunternehmer mit ihren jeweiligen Lieferungen und Leistungen. Sowie die Besteller, Montagefirmen, Lieferanten, Hersteller, Consultingfirmen, sofern dies Montagen selbst durchführen oder für die Durchführung verantwortlich sind.
- Nicht versichert in der Montageversicherung
- In der Montageversicherung sind nicht versichert:
- Hilfs- und Betriebsstoffe
- Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
- Wechseldatenträger
- Produktionsstoffe
- Zeichnungen und Pläne und Akten
Nicht versicherte Schäden in der Montageversicherung
In der Montageversicherung sind nicht versichert Schäden durch
- Krieg
- Innere Unruhen
- Beschlagnahme
- Kernenergie
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers
- Schäden und Verluste durch dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung
- normale Witterungseinlüsse
Geltungsbereich der Montageversicherung
Der Versicherungsschutz der Montageversicherung besteht am vereinbarten Montageplatz.
Ermittlung der Versicherungssumme in der Montageversicherung
Zur Ermittlung der Versicherungssumme sind die nachfolgenden Informationen erforderlich:
Montageobjekt
endgültiger Kontraktpreis zzgl. Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers
Montageausrüstung
Neuwert aller versicherten Sachen
Fremde Sachen
Summe der fremden Sachen entsprechend der Gefährdung
Leistungen im Schadensfall
Im Schadensfall werden die Kosten ersetzt, die notwendig sind um den Schadenort aufzuräumen und den Zustand wieder herzustellen, der unmittelbar von Schadeneintritt technisch gleichwertig war.
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