1. Campingpolice für Dauercamper
2. Camping-Kaskoversicherung
3. Camping-Zubehörversicherung
4. Camping-Inhaltsversicherung
5. Nicht versicherbare Güter und Risiken
6. Versicherte Gefahren generell
7. Eingeschränkt versicherte Sachen
8. Geltungsbereich der Versicherungen
9. Gültigkeit der Versicherungen
1. Campingpolice für Dauercamper
Der Dauercamper sollte sein Campingfahrzeug mit einer speziellen Campingversicherung absichern. Voraussetzung hierfür ist, dass das Campingfahrzeug
nicht gewerblich genutzt, verkauft oder vermietet wird. Hierbei wird unterschieden in
- Camping-Kaskoversicherung
- Camping-Zubehörversicherung
- Camping-Inhaltsversicherung
2. Camping-Kaskoversicherung
In der Camping-Kaskoversicherung können Wohnwagen, Reisemobile und Mobilheime versichert werden. Deren feste Vorbauten und Anbauten inkl. der
fabrikmäßig gelieferten Teile und der festeingebauten Sonderausstattung sind im Versicherungsschutz beinhaltet. Diese müssen auf einem
offiziellen Campingplatz fest stehen, müssen jedoch nicht amtlich zugelassen sein.
3. Camping-Zubehörversicherung
Im Versicherungsumfang beinhaltet sind Vorzelte, Zelte, Zeltanhänger, Klappanhänger, Markisen, Sonnendächer, Wohnwagenschutzdächer, Zäune und Begrenzungen
4. Camping-Inhaltsversicherung
Die Camping-Inhaltsversicherung beinhaltet Unterhaltungselektronik, Fernsehgeräte, Videorecorder, sowie deren dazugehörigen Antennen, Mobilfunktechnik
inkl. Handys, Foto- und Filmapparate inkl. Zubehör, Computer, Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall
5. Nicht versicherbare Güter und Risiken der Kasko-, Zubehör- und Inhaltsversicherung
- Lebens- und Genussmittel
- Bargeld
- Wertpapiere
- Sparbücher, Urkunden und Dokumente aller Art
- Sammlungen
- Kunstgegenstände
- Schusswaffen
- Pelze und echte Teppiche
- Landfahrzeuge (ausser Fahrräder)
- Luft- und Wasserfahrzeuge (z.B. Surfbretter)
- Aussenbordmotoren
6. Versicherte Gefahren generell
Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Sache durch
- Brand oder Explosion
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl
- Raub
- Unterschlagung
- unbefugter Gebrauch
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Lawinen
- Leitungswasser
- mutwillige oder böswillige Handlungen fremder Personen (vorsätzliche Sachbeschädigung)
- Bruchschäden an der Aussenverglasung
- Unfall des Wohnwagens, Reisemobils oder Mobilheims
Ein Unfall ist ein durch unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
7. Eingeschränkt versicherte Sachen
Versicherte Sachen, die unbeaufsichtigt zurückgelassen wurden sind im Versicherungsschutz beinhaltet bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und
Mut- und Böswilligkeit von Dritten (vorsätzliche Sachbeschädigung), wenn
- die Unterhaltungselektronik im verschlossenen Campingfahrzeug aufbewahrt wurde.
- Mobilfunktechnik, Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate zusätzlich in abgeschlossenen und gegen Wegnahme
gesicherten Behälnissen aufbewahrt wurden.
- Sonstige bewegliche versicherten Sachen und Fahrräder im verschlossen Campingfahrzeug oder einem Zelt, durch Knöpfe oder Reisverschluss
geschlossen, aufbewahrt wurden.
8. Geltungsbereich der Versicherungen
Europa ohne GUS-Staaten
9. Gültigkeit der Versicherungen
Versicherungsschutz besteht
- auf offiziellen Dauercampingplätzen
- während des Winterlagers
- für Überführungstransporten, nicht jedoch auf eigener Achse
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