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Tages- und Berufssportler-Unfallversicherung

Information

1.    Unfallversicherung für Hobbymotorsportler
1.1. Regelungen in der "normalen Unfallversicherung"
1.2. Unfallversicherung für das Risiko Motorsport
1.3. Tagesunfallversicherung für Hobbymotorsportler
2.    Unfallversicherung für Berufssportler
2.1. Versicherte Gefahren und Risiken
2.2. Versicherungsleistung bei Invalidität
2.3. Steigerung der Invaliditätsleistungen
2.4. Sofortleistung bei schweren Verletzungen
2.5. Versicherungsleistung im Todesfall
2.6. Tarifbesonderheiten bei Antragsstellung

1. Unfallversicherung für Hobbymotorsportler

1.1. Regelungen in der "normalen Unfallversicherung"

In der normalen Unfallversicherung ist das Risiko Motorsport ausgeschlossen. Grund hierfür ist, dass es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit geht, beim Rennen, bei der Qualifizierung dazu sowie bei den Trainingsfahrten.

1.2. Unfallversicherung für das Risiko Motorsport

Die Tagesunfallversicherung sichert als echte Rennunfallversicherung das Hobby des Motorsports tageweise ab, denn der Versicherungsschutz wird genau für das Ereignis "Rennen, Qualifizierung und/oder Trainingsfahrten" abgeschlossen.

1.3. Tagesunfallversicherung für Hobbymotorsportler

Die Tagesunfallversicherung sichert den Hobbysportler ab. Zu den Hobbymotorsportler zählt, wer weniger als 50 % des Lebensunterhalts mit der Ausübung aus Rennfahren erzielt. Lizenzfahrer, die dieser Regelung entsprechen sind auch als Hobbysportler zu werten.Versichert werden können Personen, deren Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich ist.

2. Unfallversicherung für Berufssportler

Einer der gefährlichsten Berufe im Bezug auf die Unfallhäufigkeit ist der Berufssportler. Durch Verletzungen können die Laufbahn als Berufssportler schnell beendet und die finanziellen Folgen erheblich sein.

2.1. Versicherte Gefahren und Risiken

  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Unfälle im privaten und beruflichen Bereich
  • Unfälle beim Training und bei Wettkämpfen
  • Verletzungen herbeigeführt durch Mitspieler oder Gegenspieler

2.2. Versicherungsleistung bei Invalidität

Bei einigen Anbietern besteht die Möglichkeit, dass bei schwerwiegenden Unfallfolgen eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart wird. So wird z.B. ab einem Invaliditätsgrad von 20 % die vereinbarte Kapitalzahlung geleistet. Grundlage zur Festlegung des Invaliditätsgrades ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt den Entschädigungsgrad fest, der bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit eines Körperteils vom Versicherungsunternehmen zu leisten ist. Neben der "normalen Gliedertaxe" bieten einige Versicherer eine "verbesserte Gliedertaxe" an, die wesentlich höhere Einzelleistungen zur Folge hat.

2.3. Steigerung der Invaliditätsleistungen

Durch Vereinbarung einer Progressionsstaffel ist die Steigerung der Invaliditätsleistung möglich. Je nach Versicherer ist eine Progressionsstaffel bis 1.000 % vereinbar. Zur Ermittlung der Kapitalleistung werden die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt:

  • Invaliditätsgrad in Prozent
  • Versicherungsgrundsumme/Invaliditätssumme
  • Progressionsstaffel

2.4. Sofortleistung bei schweren Verletzungen

Bei schweren Verletzungen, verursacht durch einen Unfall, wird eine sog. Sofortleistung durch den Versicherer geleistet, unabhängig ob die Verletzungen die Invalidität zur Folge haben. Schwere Verletzungen an Körperteilen, wie z.B.

  • Kopf
  • Schulter
  • Knie
  • Sprunggelenk

2.5. Versicherungsleistung im Todesfall

Verstirbt der versicherte Berufssportler als Folge aus dem Unfall wird die vereinbarte Todesfallleistung durch das Versicherungsunternehmen an die Hinterbliebenen bzw. bezugsberechtigten Personen erbracht.

2.6. Tarifbesonderheiten bei Antragsstellung

In der Unfallversicherung für Berufssportler gibt es bei der Antragsstellung gewisse Besonderheiten, diese sind z.B.:

  • keine Vorversicherungsfragen
  • keine Gesundheitsprüfung
  • keine Vorschadenfragen bei Antragsstellung
  • keine Altersbeschränkung
  • keine Risikozuschläge
  • keine Ausschnittsdeckung, sondern 24-Stunden-Deckung einschl. Freizeit
  • keine Liga-Beschränkung, Versicherungsschutz gilt für alle Ligen
  • Sport als Haupt- oder Zweitberuf, beides ist versichert