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Maschinenversicherung

Maschinenversicherung

Information

1.   Vorab
2.   Unterscheidung in transportable und stationäre Maschinen
3.   Was ist in der Maschinenversicherung versichert?
4.   Kosten der Maschinenversicherung
5.   Versicherte Kosten in der Maschinenversicherung
6.   Nicht versicherte Sachen in der Maschinenversicherung
7.   Versicherungssumme in der Maschinenversicherung
8.   Versicherungsort der Maschinenversicherung
9.   Besonderheiten
10. Grundsätzlich nicht versicherbar in der Maschinenversicherung

1. Vorab

Die Maschinenversicherung bietet Versicherungsschutz für Maschinen nahezu aller Art. Jeder Unternehmer, ob Handwerker, Einzelhändler, Gastronom oder auch eine Werkstatt, benutzt in der heutigen Zeit alltäglich Maschinen.

Der maschinelle Fortschritt ist nicht nur von Annehmlichkeiten, sondern auch von Gefahren begleitet. Z.B.: Beschädigung und Zerstörung der Maschine, bis hin zum Diebstahl der Maschine. Jedoch auch kleine technische Probleme können hohe finanzielle Folgen nach sich ziehen.

2. Unterscheidung in transportable und stationäre Maschinen

In der Maschinenversicherung wird grundsätzlich in zwei Kategorien von Maschinen unterschieden.

Voraussetzung, es handelt sich um Serienmodelle keine Prototypen oder Nullserien wie Versuchs- oder Erprobungsanlagen. Zum einen transportable und fahrbare, zum anderen stationäre Maschinen.

Unter transportable und fahrbare Maschinen fallen zum Beispiel:

  • Baumaschinen
  • Hub- und Gabelstapler
  • landwirtschaftliche Maschinen
  • und viele weitere

Zu den stationären Maschinen zählen zum Beispiel:

  • Holzbearbeitungsmaschinen
  • Druckmaschinen
  • Werkzeugmaschinen
  • und viele mehr

Auch die Bestandteile der stationären Maschinen sind inkludiert. Dazu zählen auch sämtliche Flüssigkeiten, wie Öle und Gase sowie auch fest eingebaute Datenträger.

Auswechselbare Datenträger, wie Festplatten, CD`s oder andere Speichermedien sind über die Elektronikversicherung abzusichern.

3. Was ist in der Maschinenversicherung versichert?

In der Maschinenversicherung sind unvorhergesehene eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen sowie das Abhandenkommen versichert, zum Beispiel durch

Innere Betriebsschäden Bedienungsfehler
Konstruktionsfehler Materialfehler
Ausführungsfehler Kurzschluß
Überspannung Unfallschäden
Über- oder Unterdruck Kurzschluß
Überspannung Unfallschäden
Vandalismus Transportschäden
Erdrutsch Feuer
Diebstahl Einbruchdiebstahl
Raub Unbefugter Gebrauch
Sturm, Hagel, Frost Erdbeben, Eisgang
Überschwemmung Glasbruch
Versagen von Messtechnik Versagen von Schalttechnik
Versagen von Regeltechnik Kabelkurzschluß

4. Kosten der Maschinenversicherung

Der Beitrag zur Maschinenversicherung richtet sich nach dem Neuwert der Maschine bzw. deren aktuellen Zeitwert.

Bei der Beitragskalkulation wird der Standort der Maschine, die Art des Betriebes, die Größe des Betriebes und die geografische Lage des Betriebes berücksichtigt.

5. Versicherte Kosten in der Maschinenversicherung

Zu den versicherten Kosten in der Maschinenversicherung zählen meist

  • Wiederherstellung von Daten des Betriebssystems
  • Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
  • Aufräum- und Entsorgungskosten
  • Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Luftfrachtkosten
  • Bergungskosten
  • Feuerlöschkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Mehrkosten vorläufiger Wiederinstandsetzung
  • Schadensuchkosten
  • Schäden durch innere Unruhen
  • Versaufen und Verschlammen
  • Sachen im Gefahrenbereich
  • Zusatzgeräte und Reserveteile
  • Daten
  • Hydrauliköle
  • Reifen und Ketten
  • Innere Betriebsschäden an elektronischen Bauteilen

6. Nicht versicherte Sachen in der Maschinenversicherung

  • Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel
  • Werkzeuge aller Art
  • Wechseldatenträger
  • Verschleißteile
  • Fahrzeuge zur gewerblichen Güterbeförderung und Personenbeförderung
  • Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte
  • Einrichtungen von Baubüros, Baucontainer, Werkstätten, Labors und Gerätewagen

7. Versicherungssumme in der Maschinenversicherung

Die Versicherungssumme in der Maschinenversicherung richtet sich nach dem aktuellen Neuwert (Listenpreis) der versicherten Anlagen und Maschinen, zuzüglich deren Bezugskosten. Hierunter fallen Kosten für Verpackung, Fracht und Zölle. Auch die Montagekosten werden bei der Kalkulation der Versicherungssumme berücksichtigt.

8. Versicherungsort der Maschinenversicherung

Versicherungsschutz für die Maschinenversicherung besteht innerhalb des Versicherungsortes. Als Versicherungsort können die nachfolgenden Einsatzgebiete der Maschine vereinbart werden:

  • Deutschland
  • Deutschland und dessen Anrainerstaaten
  • Europa

9. Besonderheiten

Grundsätzlich können einige Risiken nur nach vorheriger Anfrage beim Versicherungsunternehmen versichert werden. Hierzu zählen Maschinen mit Vorschäden und Maschinen, die gewerblich verliehen oder vermietet werden.

Betroffen sind auch Maschinen, die in folgenden Gebieten eingesetzt werden, wie beim Berg- und Tunnelbau, im Steinbruch oder als Schwimmkörper (z.B.: Pontons).

Bei einigen Betriebsarten erfolgt eine gesonderte Prüfung durch das Versicherungsunternehmen, insbesondere bei Betrieben aus dem Bereich

  • Landwirtschaft (Erntemaschinen oder Arbeitsmaschinen); Forstwirtschaft (Harvester, Forwarder, Holzhacker oder Schreitbagger)
  • Recycling (Schrottaufbereitung und Zerkleinerung)
  • Brunnenbau (Erdbohrungen, Wasserhaltung); Schienenverkehr (Lokomotiven, Waggons, Wagen, Loren)

Bei nachfolgenden Spezialgeräten erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das Versicherungsunternehmen

  • Auto- und Mobilkrane über 50 Tonnen Tragkraft
  • Hammermühlen
  • Steinbrecher
  • Gerüste
  • Schalungen

10. Grundsätzlich nicht versicherbar in der Maschinenversicherung sind

  • Wasserfahrzeuge
  • Luftfahrzeuge
  • Lastkraftwagen im Güternahverkehr und Fernverkehr
  • Fahrzeuge zur Personenbeförderung
  • Maschinen, die ausschließlich der privaten, nicht gewerblichen Nutzung dienen