versichert ist der Verein, dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und deren Mitglieder. Es muss sich hierbei aber um satzungsgemäße Tätigkeiten für den Verein handeln.
Beispiel: Das Finanzamt erläßt einen nach Ansicht des Vereins viel zu hohen Körperschaftssteuerbescheid. Der Verein geht nun gerichtlich gegen den Bescheid vor.
Beispiel: Bei einer Vereinsveranstaltung wird ein Zuschauer durch einen fehlerhaft installierten Lautsprecher erheblich verletzt. Es kommt zur Anzeige und zu einem Strafverfahren.
Kein Versicherungsschutz besteht für das Risiko als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie von Anhängern.
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