Versicherungsvergleich.de

Versicherungsvergleich - mit persönlicher Beratung -

Ferienhausversicherung - Auslandsimmobilie

Ferienhausversicherung - Auslandsimmobilie

Information

1.    Ferienhaus, Wochenendhaus, Grundstück im Eigentum
1.1. Auslandsimmobilie - versicherte Länder
1.2. Gebäude-Substanzversicherung
1.3. Haftpflichtversicherung
1.4. Hausratversicherung
1.5. Grundstückshaftpflichtversicherung

2.    Ferienhaus, Wochenendhaus, Grundstück in Miete/Pacht
2.1. versicherte Länder (siehe 1.1.)
2.2. Hausratversicherung (siehe 1.4.)
2.3. Privathaftpflichtversicherung

1. Ferienhaus, Wochenendhaus, Grundstück im Eigentum

Immer mehr Deutsche erfüllen sich den Traum einer Ferienimmobilie im In- oder Ausland. Bald stellt sich dann die Frage nach einer Ferienhaus Versicherung. Um sich nicht unnötig mit Sprachbarrieren und unbekannten Gesetzen auseinandersetzen zu müssen, wird nach einem deutschen Versicherer gesucht der nach einen umfangreichen Versicherungsschutz für Ferienimmobilien nach deutschem Recht und mit deutschen Bedingungen anbietet.

Wichtige Kriterien:

  • Eine Police nach deutschem Recht und in deutscher Sprache
  • Berücksichtigung der länderspezifischen Versicherungssteuer und Gegebenheiten
  • Schadenregulierung nach deutschem Standard
  • Separater Abschluss möglich
  • Immobilienversicherung auch für vermietete Objekte möglich
  • Ebenfalls versicherbar: Feriendomizil = Hauptwohnsitz (außer in Deutschland)

1.1. Auslandsimmobilie - versicherte Länder

  • Ferienhausversicherung Belgien
    Flämische Region, Wallonische Region, Region Brüssel-Hauptstadt
  • Ferienhausversicherung Dänemark
    Nordjylland (Nordjütland), Midtjylland (Mittel-Jütland), Syddanmark (Süddänemark), Sjælland (Seeland, Møn, Lolland, Falster),Hovedstaden (Kopenhagen, Nordseeland, Bornholm)
  • Ferienhausversicherung Deutschland
    Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Ferienhausversicherung Finnland
    Aland, Lappland, Ostfinnland, Südfinnland, Westfinnland
  • Ferienhausversicherung Frankreich - nicht Korsika
    Aquitaine, Auvergne, Basse-Normandie, Bretagne, Bourgogne, Centre-Val de Loire, Champagne-Addenne, Alsace, Franche-Comte, Guyane, Guadeloupe, Haute-Normandie, Ille-de-France, Languedoc-Roussillon, Limousin, Lorraine, Martininque, Mayotte, Midi-Pyrenees, Nord-Pas-de-Calais, Pays de la Loire, Picardie, Poitou-Charentes, Provenve-Alpes-Cote d´Azur, Reunion, Rhone-Alpes
  • Ferienhausversicherung Griechenland - nicht Zypern
    Attika, Epirus, Ionische Inseln, Kreta, Mittelgriechenland, Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien, Peloponnes, Südliche Ägäis, Thessalien, Westgriechenland, Westmakedonien, Zentralmakedonien
  • Ferienhausversicherung Großbritannien
    East Midlands, East of England, North East England, North West England, South East England, South West England, West Midlands, Yorkshire and the Humber, Greater London
  • Ferienhausversicherung Irland
    Connacht, Leinster, Munster, Ulster
  • Ferienhausversicherung Italien
    Lombardei, Kampanien, Latium, Sizilien, Venetien, Piemont, Emilia-Romagna, Apulien, Toskana, Kalabrien, Sardinien, Ligurien, Marken, Abruzzen, Friaul-Julisch Venetien, Trentino-Südtirol, Umbrien, Basilikata, Molise, Aostatal
  • Ferienhausversicherung Kroatien
    Gespanschaft Zagreb, Gespanschaft Krapina-Zagorje, Gespanschaft Sisak-Moslavina, Gespanschaft Karlovac, Gespanschaft Vara?din, Gespanschaft Koprivnica-Kri?evci, Gespanschaft Bjelovar-Bilogora, Gespanschaft Primorje-Gorski kotar, Gespanschaft Lika-Senj, Gespanschaft Virovitica-Podravina, Gespanschaft Po?ega-Slawonien, Gespanschaft Brod-Posavina, Gespanschaft Zadar, Gespanschaft Osijek-Baranja, Gespanschaft ?ibenik-Knin, Gespanschaft Vukovar-Syrmien, Gespanschaft Split-Dalmatien, Gespanschaft Istrien, Gespanschaft Dubrovnik-Neretva, Gespanschaft Me?imurje, Stadt Zagreb
  • Ferienhausversicherung Luxemburg
    Grevenmacher, Luxemburg, Diekirch
  • Ferienhausversicherung Niederlande
    Utrecht, Nordholland, Südholland, Zeeland, Nordbrabant,Limburg, Flevoland, Gelderland, Overijssel, Drente, Groningen, Friesland
  • Ferienhausversicherung Norwegen
    Nord-Norge, Trøndelag, Vestlandet, Østlandet, Sørlandet
  • Ferienhausversicherung Österreich
    Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien
  • Ferienhausversicherung Portugal
    Região Norte, Região Centro, Região de Lisboa, Região do Alentejo, Região do Algarve/li>
  • Ferienhausversicherung Schweden
    Stockholms län, Uppsala län, Södermanlands län, Östergötlands län, Jönköpings län, Kronobergs län, Kalmar län, Gotlands län, Blekinge län, Skåne län, Hallands län, Västra Götalands län, Värmlands län, Örebro län, Västmanlands län, Dalarnas län, Gävleborgs län, Västernorrlands län, Jämtlands län, Västerbottens län, Norrbottens län
  • Ferienhausversicherung Schweiz
    Ostschweiz, Zürich, Zentralschweiz, Nordwestschweiz, Espace Mittelland, Genferseeregion, Tessin
  • Ferienhausversicherung Spanien
    Álava (baskisch Araba), Albacete, Alicante (valencian. Alacant), Almería, Asturien, Ávila, Badajoz, Balearen (katalan. Illes Balears, span. Islas Baleares), Barcelona, Bizkaia (span. Vizcaya), Burgos, Cáceres, Cádiz, Castelló (span. Castellón), Ciudad Real, Córdoba, A Coruña (span. La Coruña), Cuenca, Gipuzkoa (span. Guipúzcoa), Girona (span., nicht mehr amtlich Gerona), Granada, Guadalajara, Huelva, Huesca, Jaén, Kantabrien, León, Lleida (span., nicht mehr amtlich Lérida), Lugo, Madrid, Málaga, Murcia, Navarra (baskisch Nafarroa), Ourense (span. Orense), Palencia, Las Palmas, Pontevedra, La Rioja, Salamanca, Santa Cruz de Tenerife, Saragossa (span. Zaragoza), Segovia, Sevilla, Soria, Tarragona, Teruel, Toledo, Valencia (valencian. València), Valladolid, Zamora
  • Ferienhausversicherung Tschechien
    Prag, Mittelböhmische Region, Pilsner Region, Karlsbader Region, Aussiger Region, Aussig, Reichenberger Region, Königgrätzer Region, Pardubitzer Region, Region Hochland, Südböhmische Region, Südmährische Region, Olmützer Region, Mährisch-Schlesische Region, Ostrau, Zliner Region
  • Ferienhausversicherung Ungarn
    Nordungarn, Nördliche Große Tiefebene, Südliche Große Tiefebene, Mittelungarn, Mitteltransdanubien, Westtransdanubien, Südtransdanubien

1.2. Gebäude-Substanzversicherung

Die Notwendigkeit einer Gebäudeversicherung für das eigene Ferienhaus wird oftmals nicht richtig beurteilt. Im Regelfall wird das Ferienhaus über einen längeren Zeitraum nicht genutzt im Gegensatz zu einem ständig bewohnten Gebäude. Somit kann sich aus einem kleinen Schaden im Laufe der Zeit ein nicht unerheblicher Schaden entwickeln, da keine Schadenminderungsmassnahmen unternommen werden können.

Aufgrund dessen ist eine Ferienhaus Gebäudeversicherung nur bei ausgewählten Gebäudeversicherungsunternehmen möglich. U.a. sind die nachfolgenden Faktoren zur Beitragsermittlung bedeutend:

  • bereits bestehende/r anderweitiger Versicherungsvertrag
  • Unterscheidung zwischen Ferienhaus im Ausland oder im Inland
  • Unterscheidung zwischen Ferienhaus innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft
  • Versicherungssumme des zu versichernden Objekts

Der Gebäudeversicherung für das Ferienhaus bietet im Regelfall Versicherungsschutz für die Gefahren / Risiken:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel
  • und als Option die erweiterte Elementarschadendeckung.

1.3. Haftpflichtversicherung

Die Private Haftpflichtversicherung ist eine besonders wichtige Versicherung für den Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung. Insbesondere dann, wenn der Eigentümer das Ferienobjekt gelegentlich an Feriengäste vermietet. Hierbei gilt es das Haftungsrisiko durch eine Privathaftpflichtversicherung zu minimieren.

Verletzt sich ein Feriengast zum Beispiel an einer gebrochenen Fliese im Ferienhaus, so kann das für den Eigentümer des Ferienhauses schnell sehr teuer werden. Denn der Eigentümer ist für den einwandfreien Zustand der Ferienimmobilie verantwortlich und kann folglich daraus für eintretende Schäden haftbar gemacht werden.

1.4. Hausratversicherung

Das Mieten eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung beinhaltet den Aufenthalt im Mietobjekt sowie das mitbringen von eigenen Hausratgegenständen.

Diese Hausratgegenstände, wie Bekleidung, Küchenaccesoires, und vieles weitere mehr sind im Rahmen der Außenversicherung bei der Hausratversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet. Evtl. Einschränkungen bestehen bei der Höhe der versicherten Deckungssummen, denn diese weichen meist von der Versicherungssumme der Hausratversicherung ab und belaufen sich im Regelfall auf 10 % der Versicherungssumme.

Der Baustein der Außenversicherung in der Hausratversicherung ist je nach Versicherungstarif zeitlich befristet gültig. Meist beläuft sich der Gültigkeitszeitraum auf 3 Monate im Jahr, in denen der Versicherungsschutz besteht. Auch die örtliche Gültigkeit, im besten Fall weltweiter Versicherungsschutz, ist je nach Versicherungstarif unterschiedlich.

Versicherte Gefahren in der Hausratversicherung

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Raub
  • Vandalismus

Erläuterung zu den Gefahren

Gefahr Erläuterung
Feuer Schäden durch Brand, Blitzschlag, Implosion, Detonation, Verpuffung, Explosion, usw.
Leitungswasser Schäden an versicherten Sachen durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
Sturm und Hagel Für versicherte Sachen wird die Entschädigung geleistet, wenn diese durch Sturm oder Hagel beschädigt oder zerstört wurden
Einbruchdiebstahl und Raub Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub inkl. Beschädigung an den versicherten Räumen
Vandalismus Schäden, die der Täter durch den Einbruch an den versicherten Sachen verursacht

Versicherte Kosten in der Hausratversicherung

  • Aufräumkosten
  • Bewegungskosten
  • Schutzkosten
  • Transportkosten
  • Lagerkosten
  • Bewachungskosten
  • Schlossänderungskosten
  • Mehrkosten für umweltschonende Haushaltsgeräte
  • Kosten für provisorische Massnahmen
  • usw.

Nicht versichert in der Hausratversicherung

Gefahr Bemerkung
Feuer Sengschäden, die z.B.: aufgrund von Zigaretten oder glimmenden Streichhölzern entstehen
Sturm und Hagel Sturmflut, eindringen von Hagel, Schnee, Regen oder Schmutz durch nicht ordnungsmäßig geschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen
Leitungswasser Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren, Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, usw.

1.5. Grundstückshaftpflichtversicherung

Der wesentliche Inhalt der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist den Eigentümer einer Immobilie- auch Auslandsimmobilie - gegen Schadensersatzforderungen abzusichern. Diese können aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit einem Ferienhaus entstehen. Der Immobilienbesitzer hat dafür zu sorgen, dass kein Dritter durch das Ferienhaus zu Schaden kommt.

Eine gesetzliche Definition zur Verkehrssicherungspflicht existiert nicht, jedoch ist diese durch die Rechtssprechung entstanden. Es handelt sich bei der Verkehrssicherungspflicht um eine allgemeine Rechtspflicht, deren Charakter nach grundsätzliche Rücksicht auf die Gefährdung anderer zu nehmen ist.

Mögliche Gefahrenquellen sind z.B. eine mangelhafte Beleuchtung im Treppenhaus aufgrund eines technischen Defekts, Rutschgefahr aufgrund von Reinigungsarbeiten. Auch Eis und Schnee stellen eine Gefahrenquelle dar, nicht nur auf dem Gehweg oder Parkplatz, sondern auch von Hausdächern.

Zum Versicherungsschutz der Grundstück Haftpflichtversicherung zählt die Erfüllung von berechtigten Schadensersatzforderungen von geschädigten Dritten und die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen. Die Höhe der Leistungen richten sich nach den im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssummen.

2. Ferienhaus, Wochenendhaus, Grundstück in Miete/Pacht

2.1. versicherte Länder (siehe 1.1.)

2.2. Hausratversicherung (siehe 1.4.)

2.3. Privathaftpflichtversicherung

Bei der Anmietung einer Ferienimmobilie - Ferienhaus oder Ferienwohnung - ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Jedoch ist immer zu prüfen, in wie weit Versicherungsschutz besteht.

Nachfolgende Punkte sollten bei der Prüfung des Versicherungsschutzes beachtet werden:

  • Besteht Versicherungsschutz für Mietsachschäden?
  • In welcher Höhe besteht der Versicherungsschutz für Mietsachschäden?
  • Ist eine summenmäßige Begrenzung vereinbart? Wenn ja, in welcher Höhe?
  • Bezieht sich der Versicherungsschutz für Mietsachschäden auf gemietete Ferienhäuser oder Ferienwohnungen?
  • Besteht eine örtliche Begrenzung im Bezug auf den Standort des gemieteten Ferienhauses oder der gemieteten Ferienwohnung?
  • Besteht also Versicherungsschutz für ein gemietetes Ferienhaus oder eine gemietete Ferienwohnung im Ausland?
  • Wird der örtliche Geltungsbereich - Ausland - näher definiert, wie z. B. Europäisches Ausland, außereuropäisches Ausland, EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), EWR und angrenzende Länder, weltweit, weltweit außer USA und Kanada?
  • Bezieht sich der Versicherungsschutz auf mobiles Inventar, wie z.B.: Kaffeemaschine, Toaster, Fernseher, ö.ä.?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt somit die Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die der Versicherungsnehmer einer Dritten Person zugefügt hat.