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Versicherungsvergleich.de Privatversicherung Berufsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Information
2. Gesetzliche Absicherung vollkommen unzureichend
3. So errechnet sich die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente
4. Diese privaten Versicherungsarten schützen Sie und stehen zur Wahl
4.1. Berufsunfähigkeitsversicherung
4.2. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
4.3. Dread Disease - schwere Krankheiten Versicherung
4.4. Unfallversicherung
4.5. Funktionsinvaliditätsversicherung
4.6. Grundfähigkeitsversicherung
4.7. Spezialangebot vom Volkswohlbund
1. Fakten - Zahlen
Ohne Erhalt der Arbeitskraft ist nur ein vermindertes oder häufig gar kein Einkommen zum Lebensunterhalt zu erzielen. Das Leben gerät dann schnell aus der Bahn. Daher ist die Absicherung der Invalidität eine der wichtigsten existentiellen Vorsorgemassnahmen. Die klassische private Absicherung erfolgt über die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bestehen Vorerkrankungen kann es aber sehr schwierig werden Versicherungsschutz zu bekommen. Auch kostet die Berufsunfähigkeit ihrem Risikos entsprechend ihren Preis. Gute Alternativen bieten sich durch weitere Versicherungsvarianten an, die finanziellen Folgen einer Invalidität aufzufangen bzw. zu mindern. Hier sind aber nicht alle Risiken in einer Sparte abgedeckt, daher hilft dann eine Tarifkombination. Wir stellen Ihnen diese Möglichkeiten vor.
2. Gesetzliche Absicherung vollkommen unzureichend
Die gesetzliche Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit wurde 2005 für den Versicherten ganz wesentlich verändert. Der Unterschied ist aus den Begriffen selbst abzuleiten und macht das Ausmaß der Kürzung deutlich. Seit 1996 sinkt bereits der durchschnittlicher Rentenzahlbetrag der Erwerbsminderungsrente.
Quelle: "Erwerbsminderungsrenten im Spiegel der Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung" - verfasst von: Statistischen Analysen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Auszug:
Im beobachteten Zeitraum von 1996 bis 2011 sank die Rente von 690 EUR um 94 EUR (13,6 %) auf 596 Euro."
Auch die gesetzliche Unfallversicherung (Sache des Arbeitgebers - gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung über die Berufsgenossenschaft) stellt keinen ausreichenden Schutz zu Verfügung. So ist die Freizeit überhaupt nicht versichert und Leistungen gibt es nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Der weitere Schutz bezieht sich auf Berufskrankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung, § 1, Anlage 1, gesetzlich benannt sind. Alles andere ist ausgeschlossen, wie auch Volkskrankheiten des Muskelapparates, des Skeletts und Herz- und Kreislaufkrankheiten und weitere. Liegt eine Erwerbsminderung von mindestens 20 % vor wird eine Rente je nach dem Grad der Minderung gezahlt, bei 100% Minderung maximal 2/3 des Jahresverdienstes.
Sind Sie weiter erwerbsfähig, können jedoch in Ihrem Beruf nicht weiterarbeiten, besteht kein Anspruch auf Leistung. Und als Selbständiger haben Sie generell keine Absicherung. (Hausfrauen und Kleinkinder haben auch keinen Schutz.)
3. So errechnet sich die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente
Durch die Rentenbesteuerung nach dem neuen Alterseinkünftegesetz vom 01.01.2005 ist ggf. auch eine Besteuerung zu berücksichtigen.
Entgeltpunkte
Die Höhe der Entgeltpunkte ermitteln sich aus dem Verhältnis Einkommen des Versicherten zum Durchschnittseinkommen der Versicherten.
Zurechnungszeit
Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Erwerbsminderungsrente hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert wird immer zum 01.07. eines Jahres neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2015 West: Euro 29,21 und Ost: Euro 27,05.
Rentenartfaktor (RF) der Erwerbsminderungsrente
bei teilweiser Erwerbsminderung 0,5 (da Teilzeitarbeit möglich bleibt),
bei voller Erwerbsminderung 1,0
Zugangsfaktor
Die Höhe des Zugangsfaktors richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn. Ab 01-01-2001 wurde der Zugangsfaktor von 1,0 um 0,003 gekürzt. Die Kürzung wird für jeden Monat, der vor Vollendung des 63. Lebensjahres liegt, in Anrechnung gebracht. Die Kürzung beläuft sich auf bis zu 10,8 % !
Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner
Der gesetzlicherseits zu entrichtende Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner wird hiervon noch in Abzug gebracht.
4. Diese privaten Versicherungsarten schützen Sie und stehen zur Wahl
4.1. Berufsunfähigkeitsversicherung
Erste Wahl ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Unschwer zu erkennen, der Schutz wird am Beruf festgemacht. Die Leistungen und Vertragsbedingungen sind zum Teil hierauf sehr genau abgestimmt. Von Berufsgruppe zu Berufsgruppe sind diese ganz unterschiedlich. Auch Vorerkrankungen erschweren den Zugang zu dieser Risikoabsicherung. Alle Informationen einschliesslich des Leistungschecks finden Sie hier
4.2. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Hier hat der Beruf keinen Einfluss auf die Versicherbarkeit und Prämie. Versichert ist die volle Erwerbsunfähigkeit, also wenn nichts mehr geht. Die Leistung wird in Form der vertraglich mit dem Versicherer vereinbarten Rentenhöhe erbracht. Einige Tarife lassen eine zusätzliche Arbeit von bis zu drei Stunden täglich zu ohne dass eine Kürzung vorgenommen wird. Viele Berufe lassen sich nur in diesem Tarif versichern, da eine Schutz über die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angeboten wird.
4.3. Dread Disease - schwere Krankheiten Versicherung
Diagnose: schwere Krankheit, wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, und ca. 50 weitere Erkrankungen wie auch Sprachverlust sind versicherbar. Der Versicherungsnehmer erhält eine vereinbarte Versicherungssumme, ohne wenn und aber ausbezahlt, auch wenn er noch arbeiten kann. Informieren Sie sich bitte
hier zur Dread Disease über alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, wie Leistungsumfang und Prämienhöhe.
4.4. Unfallversicherung
Kommt es durch Unfall zu einem Körperschaden oder Beeinträchtigung werden die vereinbarten Leistungen zu Auszahlung gebracht. Nicht versichert: Erkrankungen! Die Prämien zur Unfallversicherung sind moderat, so sind hohe Invaliditätssummen versicherbar. Zur Unfallversicherung mit allen Erläuterungen wie Unfallbegriff, Gliedertaxe geht es hier
4.5. Funktionsinvaliditätsversicherung
Ist eine Kombination aus einer Unfall-, Dread Disease- und der Grundfähigkeitsversicherung. Aus allen Leistungsbereichen werden Teilleistungen/Schutz geboten. Bevor ein Leistungsanspruch festgelegt wird muss der Erkrankung ein Schweregrad zugeordnet werden. Die Kriterien werden sehr streng ausgelegt. In nahezu allen Fällen muss eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegen und nicht heilbar sein.
4.6. Grundfähigkeitsversicherung
Gehen grundlegende Fähigkeiten durch Krankheit oder Unfall (Beispiel: gehen, sehen, sprechen) verloren, so hilft diese Versicherungsvariante. Als Leistung wird eine monatliche Rente vereinbart. Ob der Versicherungsnehmer noch arbeitsfähig ist spielt keine Rolle. Die Leistungsanspruchskriterien werden auch hier streng ausgelegt.
4.7. Spezialangebot vom Volkswohlbund
Für körperlich Tätige wie Dachdecker, Maurer, Berufskraftfahrer, Krankenschwester, Altenpfleger und viele weitere Berufe sorgt der Tarif "Existenz-Rente" für einen ganz speziellen Schutz. Die vereinbarte Rente wird sofort zu 100% in voller Höhe fällig.
Bei dem Verlust einer Hand oder eines Armes ist man in bestimmten Berufen nicht mehr einsatzfähig, es wird aber üblicherweise nur 50 % an Leistung erbracht, anders beim Volkswohlbund mit dem "ausgezeichneten Tarif Existenz-Rente".
Zusätzlich wird bei "schwerer Krankheit" wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs eine volle Jahresrente gezahlt.
Die Monatsprämien sind für jeden erschwinglich und im Vergleich zu jeder herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung als günstig zu bezeichnen. Bei der Prämienermittlung wird nur zwischen zwei Risikogruppen unterschieden.
Diese Produkt halten wir wie viele andere für so lebensnah, daß wir es ebenfalls empfehlen.
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Prämienbeispiele
Beruf | Eintrittsalter | Versicherte Rente | Versicherungsdauer bis Lebensjahr | Monatsbeitrag netto |
---|---|---|---|---|
Krankenschwester | 30 | 1.000,00 Euro | 65 | 40,54 Euro |
Altenpflegerin | 25 | 1.000,00 Euro | 65 | 37,67 Euro |
Dachdecker | 22 | 1.000,00 Euro | 65 | 48,21 Euro |
Maurer | 25 | 1.000,00 Euro | 65 | 49,82 Euro |
Berufskraftfahrer | 30 | 1.000,00 Euro | 65 | 40,54 Euro |
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