Werden Pferde im Schulbetrieb eingesetzt, dann reicht die normale Pferdehaftpflichtversicherung meist nicht aus. Der Grund der Notwendigkeit für die Schulpferdehaftpflichtversicherung besteht darin, dass das Schulpferd durch den Einsatz im Schulbetrieb dem Besitzer zur Finanzierung des Lebensunterhaltes dient. Die Schulpferdehaftpflichtversicherung ist unerlässlich sobald Pferde gegen Entgelt verliehen werden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Ein umfassender Versicherungsschutz während der Reitestunden ist durch die Kombination aus Schulpferdehaftpflichtversicherung und Reitlehrerhaftpflichtversicherung erzielbar.
Ein Reitschüler möchte auf das Schulpferd aufsteigen. Als der Reitschüler den Fuss im Steigbügel hat, erschrickt das Pferd und läuft davon; der Reitschüler hängt mit dem Fuss im Steigbügel fest. Der Reitschüler verletzt sich erheblich, eine Gehirnerschütterung und mehrere Knochenbrüche.
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