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Warum Versicherungsmakler
Der Grundsätzliches und Wissenswertes - Wo Sie am Besten aufgehoben sind.
1. Versicherungsmakler
2. online Preisvergleichs-Portal
3. Versicherungsberater/Honorarberater
4. Versicherungsvertreter/Ausschließlichkeitsvermittler
5. Kreditinstitute
6. Neue Beraterfirmen - Beitragsoptimierung durch Tarifwechsel
2. online Preisvergleichs-Portal
3. Versicherungsberater/Honorarberater
4. Versicherungsvertreter/Ausschließlichkeitsvermittler
5. Kreditinstitute
6. Neue Beraterfirmen - Beitragsoptimierung durch Tarifwechsel
1. Versicherungsmakler
Versicherungsmakler ist die Adresse bei der sich der Versicherungssuchende sicher sein kann
ein optimiertes Angebot zu erhalten. Der Makler hat Zugriff auf das komplexe Marktangebot, bedient sich der Übersicht wegen und
der Preis-Leistungsoptimierung u.a. der unterschiedlichsten Versicherungsvergleiche wie der Berufs-Betriebshaftpflichtversicherung,
Firmenrechtsschutzversicherung, und weitere. Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet. Er kommt der Verpflichtung der Nachvollziehbarkeit des Geschehens durch das Beratungsprotokoll nach.
Er unterhält zum Schutz der Kundschaft eine Berufshaftpflichtversicherung um bei Fehlern/Schadenfall auch möglichen Schadenersatzverpflichtungen
nachkommen zu können. Der Versicherungsmakler ist an einer langfristigen Kundenbeziehung interessiert. So betreut er seinen Mandanten
während der Vertragszeit, überprüft von Zeit zur Zeit den Versicherungsschutz, passt ihn nach oben wie nach unten den veränderten Verhältnissen/Risiken
an. Deckt nach Absprache mit dem Versicherungsnehmer bei Bedarf den Versicherungsschutz um und hilft ebenso im Schadenfall. Sein Handeln ist
kundenbezogen und auf dessen Vorteil ausgerichtet.
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung vom Versicherer. Auch die Aufwendungen und hieraus entstehende Kosten einer über Jahre laufenden Betreuung sind hiermit abgegolten. Der Versicherungsmakler als Konsiliarmakler stellt seine speziellen Kenntnisse und auch Deckungskonzepte der Kollegenmandantschaft zur Verfügung. Die Vergütung regeln die Versicherungsmakler untereinander. |
Lt. Gesetz ( § 93 HGB ff) ist der Versicherungsmakler Sachverwalter des Kunden und auch nur diesem verpflichtet. Sein Handeln ist kundenbezogen und auf dessen Vorteil ausgerichtet. |
2. online Preisvergleichs-Portal |
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Bei dieser Form des Direktverkaufs von Versicherungen ist äußerste Achtsamkeit geboten. Auf den ersten Blick ist nicht erkennbar welches Geschäftsmodell zu Grunde liegt. Es sind einige Fragen zu stellen. | Der Vertrieb von Firmenversicherungen bedürfen der Fachkenntnis und von größtem Vorteil für Sie, sind langjährige Erfahrungen des Anbieters. Es geht um Ihren Betrieb, Ihre Existenz. |
So bieten "Finanz-Checkportale", "online-Preisvergleichs-Portale","Geld-Portale" nicht nur immer Versicherungsprodukte an. Hier wird mit allem gehandelt was Einnahmen verspricht. Kredite, Reiseverträge, Handyverträge, Stromverträge usw. Steht hier der Versicherungssuchende im Mittelpunkt? Besonders wichtig ist diese Frage im Zusammenhang mit der Suche und dem Abschluss von Betriebsversicherungen wie der Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Inventarver- sicherung, Maschinenversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung usw. zu sehen. | Steht hier der Versicherungssuchende im Mittelpunkt? |
Startups werden häufig von Investoren betrieben. D. h., es wird viel Geld investiert dass sich in einer bestimmten Zeit rechnen muss. Wenn nicht, wird das Portal wieder geschlossen. So ist es schon vielen ergangen. Besonders problematisch kann es werden wenn mehrere Investoren vorhanden sind. Springt nur einer ab, stellt sich die Frage: Schießen die anderen nach oder kommt es zur Schieflage und dem aus | Was geschieht mit Ihrem Vertrag (und Ihren Daten)? Verbleibt dieser beim Versicherer? Wird das Unternehmen verkauft und wenn ja an wen? Geht der Vertrag an einen neuen Betreiber? Wer wird Ihr künftiger Betreuer/Ansprechpartner sein? |
Was ist wenn Versicherer sich an Portalen beteiligen? Dies muss im Impressum des Betreibers erklärt werden. Also bitte nachschauen. Eine der letzten diesbezüglichen Aktionen (letztendlich finanziert mit Kundenprämien)hat die HUK Versicherung, die WGV Versicherung und der HDI Versicherung hinter sich. Diese Gesellschaften hatten u.a. das Vergleichsportal Transparo übernommen. Ruft man die Seite auf (Stand 02-06-2014) so bekommen Sie den Hinweis: | "Guten Tag, lieber Besucher, ab dem 1. Juli 2014 bieten wir keine Versicherungsvergleiche mehr an. Wir empfehlen Ihnen, die Vergleichsangebote unseres langjährigen Partners Verivox GmbH zu nutzen." und/oder "Wir schließen" |
Portale und deren Bewertungsdienste stehen immer wieder in öffentlicher Kritik. Was ist davon zu halten wenn negative Beurteilungen erst gar nicht veröffentlicht werden? Was denken sich die Portalbetreiber wenn sie solche Bewertungsdienste in Anspruch nehmen? | Werbung ist unzulässig, wenn nur positive Bewertungen wiedergegeben werden. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 19.02.2013 - Az.: I-20 U 55/12), Das Urteil erging gegen "ekomi". Starten Sie am Besten die Google-Suche:"ekomi Urteile" und Sie wissen Bescheid. |
Was ist davon zu halten wenn Portal-Vergleichs-Voreinstellungen Sie zu vorbestimmten Ergebnissen führen? Die kann nicht dem Wunsch des Versicherungssuchenden entsprechen. | Werden die Ergebnisse beeinflusst? "Check24, Verivox und Co. Was Vergleichsportale leisten - und was nicht" Einen interessanten Bericht hat der Stern veröffentlicht: http://www.stern.de/wirtschaft/news/check24-verivox-und-co-was-vergleichsportale-leisten-und-was-nicht-1833807.html Hier wird u.a. auf Voreinstellungen der Programme hingewiesen! |
3. Versicherungsberater/Honorarberater |
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sind selbständige Gewerbetreibende nach § 34e GewO. Sie arbeiten nicht im Auftrag der Versicherer und stehen somit auch in keiner Rechtsbeziehung zum Versicherer. Gemäß der Gewerbeverordnung ist es Ihnen gestattet "Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten." Den Versicherungsberatern stehen als Empfehlung keine anderen Tarifangebote als die der Versicherungsmakler zur Verfügung. Ggf. sind Nettotarife im Angebot. Aber diese stehen ebenso dem Versicherungsmakler-Honorarberater zur Verfügung. | Bessere Angebote bzw. deren Empfehlungen schließen sich daher aus. Eine Vergütung erfolgt auf Stunden- oder auch Tagesbasis durch den Versicherungskunden. Hier muss die laufende kostenpflichtige Betreuung bedacht und mit eingeplant werden. |
4. Versicherungsvertreter / Ausschließlichkeitsvermittler |
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Wie der Name zum Ausdruck bringt, vertritt diese Vermittlergruppe die Interessen des Versicherers und handelt in dessen Auftrag. Das Tarifangebot begrenzt sich auf das Portfolio einer Gesellschaft und lässt dem Kunden somit quasi keine Wahl. Schadenersatzansprüche seitens der Versicherungsnehmer müssen immer gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden. Der Versicherungsvertreter erhält seine Vergütungen vom Arbeitgeber. |
Das Tarifangebot begrenzt sich i.d.R. auf das Portfolio nur einer Gesellschaft. |
5. Kreditinstitute |
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vermitteln oft für konzerneigene Versicherer oder Kooperationsgesellschaften. Inwieweit der gesetzlich vorgeschriebener Sachkundenachweis (wie beim Versicherungsmakler) des Institutsvermittlers erbracht wurde, sollte erfragt werden. Häufig bestehen Abhängigkeiten, die eine objektive und sachgerechte Vermittlung erschweren. Besonders bedenklich erscheint die Versicherungsvermittlung die im (direktem oder auch indirektem) Zusammenhang mit einer Kreditvergabe oder einem Dispokredit stehen. Die Kreditinstitute erhalten von den Versicherern eine Vergütung. Dies in unterschiedlichsten Formen, wie Provisionsanteile, Erfolgsvergütungen usw.. Hieran wird i.d.R. auch der Institutsvermittler beteiligt. |
Abhängigkeiten erschweren die sachgerechte Vermittlung. Schlechte Anlageberatung bei den Banken so titelt die Presse (Spiegel online, Die Welt). Über 4.000 Beschwerden verzeichnete die Bafin im ersten Halbjahr 2014. Und wie sieht es dann bei der Beratung von Versicherungsprodukten aus? |
6. Neue Beraterfirmen - Beitragsoptimierung durch Tarifwechsel |
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Achtung bei diesen Tarifwechselangeboten (häufig bei der Krankenversicherung aber immer mehr auch bei der Betriebsversicherung!) bemisst sich das Honorar des Beraters an der Einsparung des Kunden. Meist geht die Ersparnis nicht nur durch einen Tarifwechsel sondern insbesonders mit der Einführung/Erhöhung des Selbstbehaltes einher. Hier zahlt der Kunde doppelt. (Honorar und Selbstbeteiligung im Schadenfall) Das Honorar beträgt zwischen 5 und 12 Monatseinsparungen. Und wenn Sie einem solchen Angebot folgen, sollte nur ein gleichwertiges Angebot Ihre Berücksichtigung finden. |
Hier zahlt der Kunde doppelt. (Honorar und Selbstbeteiligung im Schadenfall) Das Honorar beträgt zwischen 5 und 12 Monatseinsparungen! |