Wesentlicher Inhalt der Reiserücktrittsversicherung ist die Übernahme der Stornokosten falls eine bereits gebuchte Reise aufgrund von wichtigen und unvermeidbaren Gründen abgesagt werden muss. Hierzu zählen z.B. Tod des Reisenden, schwere Unfallverletzungen, plötzliche Erkrankung oder Unverträglichkeit einer Impfung.
Die Reisekrankenversicherung kann auf die Bedürfnisse des Reisenden abgestimmt werden. Die Bedürfnissen sind Dauer der Reise sowie Aufenthaltsort sowie Grund der Reise. Daraus haben sich die speziellen Arten der Reisekrankenversicherungen entwickelt. Diese sind jeweils auf die Bedürfnisse von Urlaubern, Au Pairs, Schülern und Studenten, Ausländische Gäste, Gruppen und Geschäftsreisenden.
Die Reisegepäckversicherung definiert genau, welche Ereignisse eine Leistung herbeiführen. Das Liegenlassen, Verlieren oder Hängenlassen von Gepäck zählt nicht zum Leistungsumfang der Reisegepäckversicherung. Jedoch erfolgt eine Leistung, wenn das Reisegepäck abhandenkommt, zerstört wird oder beschädigt wird.
Die Reiseabbruchversicherung erbringt die vereinbarte Versicherungsleistung, wenn der Reisende den Reiseaufenthalt aufgrund von wichtigen Gründen abbrechen muss. Hierzu zählen z.B. der Reisende erkrankt ernsthaft oder erleidet einen Unfall. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Besteht eine Privathaftpflichtversicherung kann in den meisten Fällen auf eine Reisehaftpflichtversicherung verzichtet werden. Prüfen Sie jedoch, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung den für Ihre Reise erforderlichen Versicherungsschutz aufweist. Achten Sie inbesondere auf nachfolgende Punkte: Reiseland eingeschlossen, reicht die Dauer des Versicherungsschutzes im Ausland für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes aus
Die Reiseunfallversicherung bietet während der Reise analog der privaten Unfallversicherung einen 24-Stunden-Versicherungsschutz. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, deren Versicherungsschutz sehr eingeschränkt ist. Grundsätzlich leistet die Unfallversicherung nur dann, wenn ein Unfall nach der Definition vorliegt: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis - Unfallereignis - unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet".