1. Regelung in der Hausratversicherung
2. Versicherte Risiken und Gefahren
3. Versicherungssumme
4. Versicherte Sachen in der Sattelversicherung
5. Deckungserweiterungen in der Sattelversicherung
6. Leistungen der Sattelversicherung
1. Regelung in der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung sieht vor, dass zum Haushalt gehörende Dinge versichert sind, wenn diese vorübergehend - bis zu einem Zeitraum von maximal 6 Monaten -
nicht innerhalb des Hauses untergebracht sind. Auch wenn der Sattel und das Reitzubehör in einem abgeschlossenen Schrank auf dem Reiterhof aufbewahrt wird,
besteht im Regelfall kein Versicherungsschutz im Rahmen der Hausratversicherung. Die Sattelversicherung ist daher für jeden Reiter zu empfehlen.
2. Versicherte Risiken und Gefahren
Die Sattelversicherung deckt die nachfolgenden Risiken und Gefahren bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab.
- Einbruchdiebstahl
- Wasserschäden
- Sturmschäden
- Hagelschäden
- Feuerschäden
- Blitzschlag
- Einsturz
- Explosion
3. Versicherungssumme
Für die Sattelversicherung können Versicherungssummen von 2.500 Euro bis 10.000 Euro gewählt werden. Entsprechend steigt der Versicherungsbeitrag an.
4. Versicherte Sachen in der Sattelversicherung
- Sattel
- Trense
- Reitstiefel
5. Deckungserweiterungen in der Sattelversicherung
Neben den versicherten Gefahren und Risiken sind Deckungserweiterungen möglich, wie z.B.
Mobildeckung
- Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl in das verschlossene Zugfahrzeug
- Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl in die abgeschlossene Sattelkammer des Pferdeanhängers bzw. Pferdetransporters
Sattel-Vollkaskoschutz
Versicherungsschutz für den finanziellen Schaden, wenn der Sattel beschädigt wird, wie z.B. durch
- einen Unfall
- einen Sturz
- Unachtsamkeit
6. Leistungen der Sattelversicherung
In der Sattelversicherung erfolgt die Erstattung auf Basis des Neuwertes. Bei Ausrüstungsgegenständen, die im gebrauchten Zustand
gekauft wurden, erfolgt die Erstattung im Schadensfall zum Wiederbeschaffungswert (gleicher Art und Güte)
Besonderheiten bei Einbruchdiebstahl in der Sattelversicherung
In der Sattelversicherung liegt ein Einbruchdiebstahl vor, wenn am Versicherungsort eingebrochen wird und ein abgeschlossener Schrank oder
Raum widerrechtlich geöffnet wird.
Im Rahmen der Mobildeckung ist das Einbruchdiebstahlrisiko versichert, setzt aber voraus, dass die Ausrüstungsgegenstände bzw. der Sattel
nicht sichtbar im Pferdeanhänger gelagert werden.
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