Werden Pferde im Schulbetrieb eingesetzt, dann reicht die normale Pferdehaftpflichtversicherung meist nicht aus. Der Grund der Notwendigkeit für die
Schulpferdehaftpflichtversicherung besteht darin, dass das Schulpferd durch den Einsatz im Schulbetrieb dem Besitzer zur Finanzierung des Lebensunterhaltes dient.
Die Schulpferdehaftpflichtversicherung ist unerlässlich sobald Pferde gegen Entgelt verliehen werden.
Versicherungsumfang der Schulpferdehaftpflichtversicherung
- Hüten, Halten, Verwenden und Vermieten des Pferdes an Dritt
- Schutz vor Schadensersatzansprüchen verursacht durch das Schulpferd
- versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- alle Pferderassen und Größen sind versicherbar
- versichert ist das Turnierrisiko
- das Reiten ohn Zäumung
- das Weiderisiko
- Schäden an gemieteten Sachen, wie z.B: Pferdeboxen, Weidezäunen, Offenstallhaltung
Ausschlüsse in der Schulpferdehaftpflichtversicherung
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- sogenannte Eigenschäden
Besonderheiten bei der Schulpferdehaftpflichtversicherung
Ein umfassender Versicherungsschutz während der Reitestunden ist durch die Kombination aus Schulpferdehaftpflichtversicherung und Reitlehrerhaftpflichtversicherung erzielbar.
Schadenbeispiele
Ein Reitschüler möchte auf das Schulpferd aufsteigen. Als der Reitschüler den Fuss im Steigbügel hat, erschrickt das Pferd und läuft davon; der Reitschüler hängt mit
dem Fuss im Steigbügel fest. Der Reitschüler verletzt sich erheblich, eine Gehirnerschütterung und mehrere Knochenbrüche.
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