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Berufshaftpflicht Heilnebenberufe
Information
2. Wichtige Leistungsinhalte
3. Versicherte Risiken
4. Nicht versicherte Risiken
5. Versicherte Risiken
6. Beitragsermittlung
7. Selbstbeteiligung
8. Spezialstrafrechtsschutz
9. Mobile Tätigkeit
10. Berufsbilder
11. Versicherungssumme
1. Vorab
In den Heilnebenberufen sind zahlreiche Berufe versammelt. Einige Gesellschaften zählen Wellness- oder Kosmetikberufe bereits zu den Heilnebenberufen. Bei den meisten Versicherern muss allerdings ein medizinischer Hintergrund gegeben sein.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe wird angeboten als
- Berufshaftpflicht Altenpflege
- Berufshaftpflicht ambulante Altenpflege
- Berufshaftpflicht amulanter Krankenpfleger
- Berufshaftpflicht Atemtherapeut
- Berufshaftpflicht Atemtherapiepraxis
- Berufshaftpflicht Betriebskrankenschwester
- Berufshaftpflicht Chirogymnast
- Berufshaftpflicht Chiropraktiker
- Berufshaftpflicht Diplomkrankenschwester
- Berufshaftpflicht Ergotherapeut
- Berufshaftpflicht Ernährungsberater
- Berufshaftpflicht Fusspfleger
- Berufshaftpflicht Fußpflegepraxis
- Berufshaftpflicht Heilpraktiker
- Berufshaftpflicht Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie
- Berufshaftpflicht Heilpraktikerpraxis
- Berufshaftpflicht Kinderkrankenpfleger
- Berufshaftpflicht Kinderkrankenschwester
- Berufshaftpflicht Krankengymnast
- Berufshaftpflicht Krankenpfleger
- Berufshaftpflicht Krankenschwester
- Berufshaftpflicht Lopädie
- Berufshaftpflicht Logopädiepraxis
- Berufshaftpflicht Massageinstitut
- Berufshaftpflicht Massagepraxis
- Berufshaftpflicht Massagesalon
- Berufshaftpflicht Masseur medizinisch
- Berufshaftpflicht Masseur Physiotherapeut
- Berufshaftpflicht Motopädie
- Berufshaftpflicht Musiktherapeut
- Berufshaftpflicht Physiotherapeut
- Berufshaftpflicht Podologe
- Berufshaftpflicht Podologische Praxis
- Berufshaftpflicht Psychologe
- Berufshaftpflicht Psychotherapeut
- Berufshaftpflicht Sportmasseur
- Berufshaftpflicht Sportphysiotherapeut
- Berufshaftpflicht Sprachtherapeut
- Berufshaftpflicht Sprachtherapie-Praxis
- Berufshaftpflicht Säuglingskrankenschwester
- Berufshaftpflicht Tierarzt
- Berufshaftpflicht Tierarztpraxis
- Berufshaftpflicht Wellnessmasseur
- Berufshaftpflicht Wellnesstudio
- Berufshaftpflicht Yogalehrer
2. Wichtige Leistungsinhalte
- Schlüsselverlustschäden aus beruflicher Tätigkeit
- Mietsachschäden an gemieteten Räumen
- Schäden durch Praxisabwässer
- kostenlose Mitversicherung der Angestellten
- Umweltschadendeckung / Umwelthaftpflichtdeckung
- Nachhaftungsfrist mindestens 5 Jahre
3. Versicherte Risiken
Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe besteht für die im Versicherungsschein sowie dessen Nachträgen aufgeführte berufliche Tätigkeit. Mitversichert sind die angestellten Personen, wie Verwaltungspersonal und Reinigungspersonal, im Rahmen der Ausführung der beruflichen Tätigkeit, für den Versicherungsnehmer.
Zusätzlich können weitere praktisch tätige Angestellte sowie der ständige Vertreter versichert werden, bzw. der Versicherungsschutz muss benatragt und im Versicherungsschein dokumentiert sein.
4. Nicht versicherte Risiken
Nicht unter den Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe fallen Risiken, die ausgeschlossen sind, wie:
- durch Vorsatz herbeigeführte Schäden
- Bußgelder und Strafen
- Schäden an fremden Sachen, die geleast, gemietet, geliehen oder gepachtet wurden
- bei Mietsachschäden ist die Abnutzung, der Verschleiß, die übermäßige Beanspruchung sowie Glasschäden ausgeschlossen
5. Versicherte Gefahren
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
6. Beitragsermittlung
Zur Ermittlung des Beitragsaufwandes für die Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe sind nachfolgende Kriterien maßgebend:
- Berufsgebiet und Berufsschwerpunkt
- Anzahl der Inhaber und praktisch tätige Angestellte
- Deckungsumfang sowie evtl. Deckungserweiterungen
- Versicherungssumme
7. Selbstbeteiligung
Um den Beitragsaufwand zur Berufshaftpflichtversicherung zu senken, besteht bei einigen Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung je Schadensfall zu vereinbaren. Es kann hierbei eine Selbstbeteiligung von z.B.: 250 Euro festgelegt werden.
8. Spezialstrafrechtsschutz
Die Berufshaftpflichtversicherung Heilnebenberufe schützt den Behandler vor Forderungen Dritter, die nach einem Schadensfall auf ihn zukommen können. Dies können Schäden, die im Rahmen der Behandlung auftreten, aber auch der Verlust eines Schlüssels oder die abhanden gekommene Jacke der Praxishilfe sein. Ebenfalls mit abgedeckt ist das Betriebsstättenrisiko.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Berufshaftpflicht Heilnebenberufe ist die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche. Das bedeutet, dass sich Ihr Versicherer bei unberechtigten Forderungen notfalls auch gerichtlich für Sie einsetzt.
Da es auch im Bereich der Heilnebenberufe bei inkorrekten Behandlungen zu Personenschäden kommen kann, ist für viele Berufe der Einschluss des Spezial Strafrechtsschutzes in den Versicherungsvertrag ein interessanter Baustein. Dieser Punkt ist natürlich je nach Beruf unterschiedlich interessant.
9. Mobile Tätigkeit
Viele Behandler arbeiten auf mobiler Basis. Das heißt, sie besuchen Ihre Kunden zu Hause oder im Büro. Bei Einschluss der Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden besteht auch dort ein sehr guter Versicherungsschutz.
10. Berufsbilder
So verschieden die einzelnen Heilnebenberufe sind, so verschieden sind auch die Tätigkeitsfelder. Teilweise überlappen diese und teilweise erfolgt durch Gesetze eine ganz klare Abgrenzung (z.B. Podologengesetz).
Grundsätzlich gelten alle Tätigkeiten, die dem jeweiligen Berufsbild zuzuordnen sind und die mit der vorliegenden Ausbildung ausgeführt werden dürfen als versichert. Weiterführende Tätigkeiten, die eventueller Zusatzausbildungen bedürfen, sind mit dem Versicherer abzuklären. Diese können sehr oft gegen einen Zusatzbeitrag, teilweise aber auch ohne Mehrprämie abgesichert werden.
11. Versicherungssumme
Empfohlen wird grundsätzlich eine Versicherungssumme von mindestens 3 Mio, besser 5 Mio Euro. Je nach Konstellation in der Praxis (allein tätiger Firmeninhaber, Gemeinschaftspraxis, Praxis mit mehreren Angestellten, nebenberuflich tätiger Firmeninhaber) sind es verschiedene Versicherer, die Ihnen eine interessante Prämie bieten können. Deshalb bieten wir Ihnen für fast alle Heilnebenberufe die Möglichkeit eines Versicherungsvergleiches.
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