Flottenversicherung bzw. Fuhrparversicherung
Die Flottenversicherung bzw. Fuhrparkversicherung ist für Betriebe und Selbständige besonders dann interessant, wenn diese
über ein bestimmte Anzahl von Fahrzeugen verfügen. Die Flottenversicherung ist ein Rahmenvertrag des Versicherungsunternehmens
mit dem Versicherungsnehmer, in dem sämtliche Fahrzeuge des Versicherungsnehmers in einem einzigen Vertrag geführt werden.
Beitragsvorteil Fuhrparkversicherung - Autoversicherung
Der Verwaltungsaufwand ist für das Versicherungsunternehmen wesentlich geringer, als wenn für jedes Fahrzeug ein sperater Vertrag
dokumentiert werden muss. Dieser geringere Verwaltungsaufwand hat zur Folge, dass der Beitragsaufwand für die Flottenversicherung
wesentlich geringer ist; Einsparungen von bis zu 30 % sind keine Seltenheit.
Bereiche der Fuhrparkversicherung
Die Flottenversicherung beinhaltet je nach Vereinbarung die Bereiche:
- Haftpflichtversicherung
- Kaskoversicherung - Teilkasko - Vollkasko
- Insassenunfallversicherung
- Schutzbrief
Kosten der Flottenversicherung
Die Beitragshöhe zur Flottenversicherung wird von nachfolgenden Kritierien beeinflusst:
- Anzahl der Fahrzeuge
- Art der Nutzung
- Art der Fahrzeuge
- Jährliche Fahrleistung
- Abstellort der Fahrzeuge
Je nach Versicherungsunternehmen wird als weiteres Kriterium der SFR (Schadenfreiheitsrabatt der Haftpflichtversicherung / Kaskoversicherung) oder eine Stückprämie vereinbart. Der Vorteil bei der Stückprämie liegt darin, dass für jede Fahrzeugguppe eine Prämie gebildet wird. Somit kostet jeder PKW gleich, und auch jeder LKW kostet gleich viel.
Fahrzeugarten
Zum Fuhrpark eines Unternehmens zählen nachfolgende Fahrzeuge, wie z.B:
- PKW
- LKW
- Lieferwagen
- Transporter
- Zugmaschinen - auch landwirtschaftliche
- Auflieger
- Anhänger
Versicherungsumfang der Flottenversicherung - Fuhrparkversicherung
Pflichtversicherung Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsumfang in der Flottenversicherung kann nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers abgedeckt werden.
Zur Grundausstattung in der Flottenversicherung zählt die Haftpflichtversicherung, die eine Pflichtversicherung - also Kraft Gesetz -
darstellt.
Ergänzung durch Kaskoversicherung
Die Haftpflichtversicherung kann durch die Kaskoversicherung ergänzt werden. In der Kaskoversicherung wird nach der
Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung unterschieden.
Wesentliches Leistungsplus der Vollkaskoversicherung gegenüber der Teilkaskoversicherung ist, dass selbstverschuldete Unfälle oder
mutwillige Beschädigungen des versicherten Fahrzeuges durch Dritte im Versicherungsschutz beinhaltet ist. Jeweils - Teilkasko- und
Vollkaskoversicherung - ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung je Schadensfall möglich.
GAP-Deckung für geleaste / finanzierte Fahrzeuge
Wird ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen oder erleidet dieses ein Totalschaden, so müssen die vertraglich vereinbarten
Verpflichtungen - Leasingrate bzw. Finanzierungsrate - weiterhin beglichen werden.
Eigenschadenversicherung
Bei einer großen Fahrzeugflotte sind Zusammenstöße von eigenen Fahrzeugen untereinander nicht vermeidbar. Diese sog. Eigenschäden sind in der
Haftpflichtversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Durch die Vereinbarung der der Eigenschadenversicherung sind diese jedoch
im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen versichert. Meist wird die Eigenschadenversicherung begrenzt auf eine Schadenshöhe von 100.000 Euro, auch
wenn der Schaden auf dem eigenen Grundstück passiert.
In einigen Tarifen der Flottenversicherung ist die Eigenschadenversicherung für Fahrzeuge bis zu einem Alter von zwei Jahren nach der Erstzulassung versicherbar, so dass
im Schadensfall der Neuwert des Fahrzeugs entschädigt wird.
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