1. Allgemein
2. Bedeutung
3. Leistung der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
4. Wer ist bei der Öltankversicherung versichert?
5. Welche Schäden sind in der Öltankversicherung versichert?
6. Welche Kosten übernimmt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
7. Auf welcher Basis erfolgt die Entschädigungsleistung?
8. Welche Schadenarten können eintreten?
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankversicherung bei privaten Hausbesitzern genannt, schützt den Besitzer des Öltanks vor Haftpflichtansprüchen, die im Zusammenhang mit dem Öltank entstehen können.
1. Allgemein
Bei mehr als 6 Mio. Eigenheimbesitzern in Deutschland wird eine Ölheizung verwendet. Im Durchschnitt haben deren Heizöltanks ein Fassungsvermögen von 2.000 bis 3.000 Liter Heizöl. Auch wenn viele dieser Heizöltanks den hohen Sicherheitsstandards entsprechen, kann es zu einem Leck am Heizöltank oder dessen Rohren kommen und somit das Erdreich verseuchen. Ein Liter Heizöl verseucht mehr als eine Million Liter Grundwasser, und mehrere Tonnen von Erdreich. Das verseuchte Erdreich muss als Sondermüll entsorgt werden. Die Kosten hierfür trägt im Regelfall immer der Eigentümer des Öltanks, der den Schaden verursacht hat.
2. Bedeutung
Unter Haftpflicht versteht man die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens gegenüber Dritten. Jeder der einen Schaden verursacht, ob schuldhaft (fahrlässig) oder ohne eigenes Verschulden, im Rahmen der Gefährdungshaftung, muss für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen. Dies ist u.a. in § 89 Abs. 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) geregelt.
3. Leistung der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Grundsätzlich prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherungsnehmer für den Schaden verantwortlich ist (passiver Rechtsschutz). Berechtigte Forderungen von Dritten werden durch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen beglichen. Unberechtigte Schadensersatzansprüche hingegen werden durch das Versicherungsunternehmen abgewehrt, notfalls auch vor Gericht.
4. Wer ist bei der Öltankversicherung versichert?
Der Inhaber des Öltanks, als natürliche oder juristische Person, sowie alle Personen, die in dessen Auftrag im Rahmen eines Arbeitsvertrages eine Tätigkeit, wie z.B.: Reinigung, Verwaltung oder Betreuung, ausüben, sind über die Öltankversicherung versichert.
5. Welche Schäden sind in der Öltankversicherung versichert?
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind in der Öltankversicherung versichert. Unter Personenschäden versteht man ein Schadenereignis, das zum Tod, zur Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung einer Person zur Folge hat.
6. Welche Kosten übernimmt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
Nachfolgende Kosten werden durch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen übernommen: z.B.: ausbaggern, abtransportieren und entsorgen des verseuchten Erdreichs, bei Personenschäden werden Kosten wie z.B.: Krankenhauskosten, Kosten für die Heilbehandlung, Schmerzensgeld, usw. für den geschädigten Dritten übernommen. Weitere Sachschäden, die durch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernommen werden, sind z.B.: Kosten für die Reparatur, Renovierung, Wiederbeschaffung sowie für den Wertverlust der beschädigten Sache. Nachfolgende Vermögensschäden werden ersetzt: Verdienstausfall, Nutzungsausfall, Gewinnausfall oder Gewinnminderung
7. Auf welcher Basis erfolgt die Entschädigungsleistung?
Grundsätzlich erfolgt die Entschädigung auf Basis des Zeitwerts, denn der Schädiger ist nur verpflichtet, den Zustand wieder herzustellen, der ohne Schadenereignis bestehen würde.
8. Welche Schadenarten können eintreten?
Nachfolgende Schadenbeispiele können eintreten, wie das Austreten von Heizöl auf Grund einer undichten Leitung, das Rohrleitungssystem bricht, weil sich der Boden gesenkt hat, der Heizöltank rostet durch und Heizöl tritt aus.
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