Als Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die sich in ein Mietobjekt einquartieren, keine Miete bezahlen und plötzlich mit unbekanntem Ziel verschwunden sind.
Der Vermieter hat dann meist ein beträchtlichten finanziellen und oftmals auch materiellen Schaden. Neben den fehlenden Mieteinnahmen bestehen des öfteren
erhebliche Schäden am Mietobjekt, die aufwendig repariert werden müssen. Je nachdem, wie abhängig der Vermieter von den Mieteinnahmen ist, kann ein
Mietausfall über einen längeren Zeitraum der finanzielle Ruin des Vermieters bedeuten. Zum Schutz des Mietobjektes vor den materiellen Schäden und zum
Schutz des Vermieters vor den finanziellen Schäden ist eine Mietnomadenversicherung empfehlenswert.
- Leistungen der Mietnomadenversicherung
- ausbleiben der Mietzahlungen (Mietausfallversicherung)
- das Mietobjekt wird verwahrlost hinterlassen
- mutwillige Beschädigung des Objektes durch den Mieter
- Übernahme der Reinigungskosten
- Übernahme der Aufräumungskosten
- Übernahme der Renovierungskosten
- Übernahme der Sanierungskosten
Leistungsbezeichnung |
Anbieter 1 |
Anbieter 2 |
Anbieter 3 |
Anbieter 4 |
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz |
Bei Beantragung der Mietnomadenversicherung muss der Mieter die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag vollständig und fristgerecht erfüllt haben. |
Der Vermieter muss nachweisen, dass er die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters vor Mietvertragsabschluss geprüft hat. |
Eine Selbstauskunft und Kopie des Personalausweises des Mieters muss vor Vermietung eingeholt werden. |
Die Bonität des Mieters wird durch den Versicherer geprüft. |
vorliegen des Versicherungsfalles |
dieser liegt vor, wenn der Vermieter den Mieter mit Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert hat und dieser nicht/nur teilweise nachkommt |
dieser liegt vor, wenn das Mietverhältnis wirksam durch den Vermieter gekündigt wurde und der Mieter die Wohnung weiterhin in Anspruch nimmt |
dieser liegt vor, bei Schäden an der Gebäudesubstanz des vermieteten Objektes |
dieser liegt vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen verletzt oder das Mietobjekt beschädigt |
Wartezeit |
keine |
6 Monate |
6 Monate |
keine |
Versicherte Leistungen
- Mietzinszahlungen
- Nebenkosten
- Nutzungsentgelt, wenn der Mieter trotz Kündigung das Mietobjekt weiternutzt
- Kosten der Renovierung bzw. Sanierung
- Kosten der Reparatur / Ersatz von zerstörten, beschädigten, entwendeten Gegenständen
- Kosten der Entrümpelung
- entgangene Mieteinnahmen aufgrund Renovierung bzw. Sanierung
- Reinigungskosten
- Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten
- Lagerhaltungskosten
- Kosten für das Aufräumen und den Abbruch
- Kosten für die Ermittlung der Schadenshöhe
- Dekontaminierung bei einer behördlichen Anordnung
- Schäden durch Verwahrlosung des Mietobjekts
Ausschlüsse vom Versicherungsschutz
- nicht gerichtlich durchsetzbare Ansprüche (z.B. Verjährung, Einwendungen, Gegenansprüche entgegenstehen)
- Ansprüche gegen nahe Verwandte, Lebenspartner, Lebensgefährten
- Ansprüche, die nach dem Tod des Mieters entstehen
- Abnutzung und Verschleiß
Vertragliche Pflichten in der Mietnomadenversicherung
- unverzügliche Anzeige des Schadenfalls
- Vermieter ist zur Minderung des Schadens verpflichtet
- Beibringung des Mietvertrages
- Beibringung des Übergabeprotokolls bei Bezug des Mietobjekts
- Beibringung des Übergabeprotokolls bei Beendigung des Mietvertrages
- Nachweis über die Beendigung des Mietverhältnisses
- der Vermieter muss unverzüglch Klage auf Räumung und Herausgabe des Mietobjekts betreiben
- Dokumentation des Schadens (z.B. durch Fotos)
- Aufbewahrung der beschädigten Gegenstände bis zur Besichtigung des Versicherers
Versicherungsumfang
Die Mietnomadenversicherung bezieht sich auf die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung zählen auch Räume in Gebäuden und Nebengebäuden,
die ausschließlich der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung zuzurechnen sind.
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