1. Vorab
2. Tarifliche Voraussetzungen für die staatliche Förderung
3. Vorteile der Pflege Bahr Versicherung
4. Nachteile der Pflege Bahr Versicherung
5. Fördervoraussetzungen
6. Funktion des Zulagenverfahrens
7. Wesentliche Unterschiede in den Pflegebahrversicherung-Tarifen
1. Vorab
Seit dem 01.01.2013 wird eine staatliche Förderung beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bezahlt - die sog. Pflegebahrversicherung. Dieser staatliche Zuschuss beläuft sich auf 60 Euro jährlich bzw. 5 Euro monatlich.
2. Tarifliche Vorraussetzungen für die staatliche Förderung
- Form der Pflegetagegeld-Versicherung muss gewahrt sein
- Leistungen in den Pflegestufen 0 bis III
- 100 % tarifliche Leistung in Pflegestufe III - mind. 600 Euro Pflegemonatsgeld
- 30 % tarifliche Leistung in Pflegestufe II
- 20 % tarifliche Leistung in Pflegestufe I
- 10 % tarifliche Leistung in Pflegestufe 0
- Monatlicher Mindestbetrag 15 Euro
- Monatlicher Mindesteigenbetrag beträgt 10 Euro zzgl. 5 Euro staatliche Förderung
- Maximale Wartezeit 5 Jahre
- Pflegeeinstufung analog gesetzlicher Pflegepflichtversicherung
- usw.
3. Vorteile der Pflege Bahr Versicherung
- Staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro jährlich bzw. 5 Euro monatlich
- Versicherungsschutz für Personen mit Vorerkrankungen
4. Nachteile der Pflege Bahr Versicherung
- 5 Jahre Wartezeit
- gleiche Leistung für ambulante und stationäre Pflege
- geringe Leistungen in Pflegestufe 0 (Demenz)
- geringe Leistungen bei den unteren Pflegestufen und bei der stationären Pflege
5. Fördervoraussetzungen
Alle Personen, die der sozialen oder privaten Pflegeversicherung angehören sind grundsätzlich förderfähig. Diese müssen 18 Jahre alt sein und dürfen keine
Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit oder Demenz beziehen oder bezogen haben.
6. Funktion des Zulagenverfahrens
Mit Vertragsabschluss beauftragt der Versicherungsnehmer das Versicherungsunternehmen die Zulage zur Pflegebahrversicherung zu beantragen. Auch die Beantragung der
Zulagennummer bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung ist beinhaltet.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres werden die erforderlichen Daten an die zentrale Stelle durch den Versicherer übermittelt. Es erfolgt die Zahlung der Zulage
an den Versicherer und wird dem Vertrag des Versicherungsnehmers zugeordnet.
7. Wesentliche Unterschiede in den Pflegebahrversicherung-Tarifen
Aufgrund der einheitlichen Versicherungsbedingungen in der Pflegebahrversicherung gibt es keine Unterscheidung bei den Versicherungsunternehmen. Jedoch
unterscheiden sich die Tarife in den Höhe der Leistungen sowie bei den Wartezeitregelungen.
So gibt es Tarife, die höhere Leistungen in Pflegestufen beinhalten, als von den brancheneinheitlichen Versicherungsbedingungen vorgesehen. Beispielsweise
bei Pflegestufe II eine Leistunge des Pflegegeldes in Höhe von 60 % statt dem brancheneinheitlichen Prozentsatz von 30 %.
In der Pflegestufe I sollte eine Leistunge von mindestens 25 % und in der Pflegestufe 0 eine Leistung von mindestens 20 % des Pflegegeldes vergesehen sein.
Der Wegfall der Wartezeit bei Unfall ist bei leistungsstarken Pflegebahrversicherungs-Tarifen der Regelfall.
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